Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 108

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Besonders wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang auch die genaue und ausführliche Beratung bei Studienbeginn, auch über besondere Bildungserfordernisse.

Im Unterrichtspraktikumsgesetz ist die Altersgrenze zur Ablegung des Praktikums von 39 auf 45 Lebensjahre erhöht worden. Hier gab es in der Vergangenheit sehr oft Probleme und viele Härtefälle, gerade für Frauen, die eine Babypause gemacht haben und das Praktikum eventuell nachholen mussten. Diese gesetzliche Änderung ist daher sehr zu begrüßen. Für spezielle Fälle, die über die Grenze hinaus noch ein Praktikum machen müssten, gibt es auch die Möglichkeit der Sonderverträge.

Abschließend stelle ich fest, dass diese Gesetzesänderungen wirklich sinnvolle Bausteine in unserer wichtigen und richtigen Bildungsvielfalt sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.24

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Blatnik das Wort. – Bitte.

 


15.25

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Minister! Gospod predsednik! Gospa ministrica! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich möchte zum Unterrichtspraktikumsgesetz Stellung nehmen, das jetzt unter diesen Punkten auch verhandelt wird.

Worum geht es? Herr Kollege Saller hat es schon gesagt: Es geht um die Erweiterung der Altersgrenze für jene Personen, die in schon fortgeschrittenem Alter ein Lehramtsstudium absolviert haben und dann auch unterrichten wollen. Bislang war das mit 39 Jahren begrenzt, jetzt soll es auf 45 Jahre erhöht werden. Dies ist zu begrüßen. Meine Damen und Herren, dies ist ein Fortschritt!

Herr Kollege Saller hat die so genannten Härtefälle angesprochen, er hat sie auch erklärt. Persönlich möchte ich sagen, dass ich mit diesem Begriff „Härtefälle“ schon meine Schwierigkeiten habe, denn diese so genannten Härtefälle können auch Normalfälle werden, die jeden Tag vorkommen.

Wie vorhin bereits gesagt: Ich finde es positiv, dass die Altersgrenze erhöht worden ist. Es wäre aber ein großer, wichtiger Fortschritt, wenn wir die Altersgrenze überhaupt abschaffen würden. Dies wäre wirklich eine große, richtige Reform, eine Reform, wie Herr Kollege Saller gesagt hat, „mit richtigem Maß“. Diese Reform würde für alle Geltung haben, ohne Altersbegrenzung. Schade, dass wir dies heute verabsäumen!

Wir alle haben freien Studienzugang, und wenn uns die jetzige Bundesregierung vorgegeben hat, dass wir länger arbeiten müssen und erst später in Pension gehen können, dann soll jemand auch später die Möglichkeit haben, sein beziehungsweise ihr Unterrichtspraktikum zu machen.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird diesem Gesetz trotzdem zustimmen, weil wir uns der Wichtigkeit des Bildungssystems bewusst sind und wir jeden Fortschritt, der für den Bildungsbereich positiv ist, unterstützen.

(Die Rednerin setzt ihre Rede in slowenischer Sprache fort.) – Danke.

15.28

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Universitätsprofessor Dr. Böhm. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.28

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Aus Zeitgründen gehe ich


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite