Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 110

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oft an der technischen Umsetzung hapert, vielleicht auch am Willen derer, die das technisch umsetzen müssten. Es sollten aber alle Methoden angewendet werden, die zur Verfügung stehen. Fernunterricht ist generell eine sehr gute Idee, da er vor allem für Berufstätige, aber zum Beispiel auch für Körperbehinderte oder chronisch kranke Menschen eine große Erleichterung und eine weitere Möglichkeit zum Zugang zur Bildung darstellt.

Zum Tagesordnungspunkt 17, der Erhöhung des Höchstalters für den Antritt des Schulpraktikums auf 45 Jahre. – Ich habe mich am Dienstag im Ausschuss erkundigt, wie viele Personen das betrifft, und habe die Antwort erhalten, es handle sich pro Jahr vielleicht um fünf Personen. Umso schöner finde ich es, dass, auch wenn es nur eine kleine Zahl von Personen betrifft, diese Änderung trotzdem vorgenommen wird und dass man es auch dieser kleinen Anzahl von Menschen ermöglicht, dieses Praktikum zu absolvieren. Ich glaube, es ist sehr wohl nötig, dass man auch an kleine Personengruppen denkt, und das stellt ja auch keinen großen Aufwand dar. Wir werden auch diesem Punkt zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.33

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend Änderung des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bun­desministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmen­einhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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