Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 112

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Es ist mit der Änderung dieses Gesetzes nun die Grundlage geschaffen für all jene, die die sechssemestrige Ausbildung oder eben eine gleichwertige durchlaufen haben, auf Eigeninitiative die Berufsbezeichnung „Diplompädagoge“ oder „Diplompädagogin“ zu beantragen. Und ich gratuliere von hier aus schon jetzt allen, die das tun werden.

Zu Punkt 20. – Die Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes ist unter dem Aspekt, dass sich die Land- und Forstwirtschaft weit über die EU-Produktion hinaus entwickelt hat und sich noch dazu verstärkt in einem internationalen Agrarhandel befindet, geradezu eine Notwendigkeit.

Die Zusammenführung von höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalten mit Bundesversuchsanstalten sowie mit Bundesämtern der Forschung und Wissenschaft, also die Zusammenführung von Theorie und Praxis, soll eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Ausbildung ermöglichen und ist daher umso mehr zu begrüßen.

Eine Orientierung der Fremdsprachenkompetenz an der internationalen Ausrichtung des Agrarsektors vor dem mehrsprachigen Hintergrund der Europäischen Union ist von großer Bedeutung und wird in diesem Gesetz besonders berücksichtigt. Konkret heißt das, dass in allen Fachrichtungen mit Ausnahme der Fachrichtung Land- und Ernäh­rungswirtschaft zusätzlich zum Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ alternativ die Pflichtgegenstände „Zweite lebende Fremdsprache“ beziehungsweise ein Englisch-Fachseminar eingeführt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novellierungen dieser beiden Gesetze sind zeitgemäße, praktische Anpassungen – ich werde ihnen mit Freude zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.39

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.39

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch gleich vorweg sagen, dass wir beiden Gesetzesvorlagen unsere Zustimmung geben werden. Ich möchte allerdings zum ersten Gesetz ganz kurz ein paar Dinge sagen.

Schwerpunkt dieses Gesetzes – Kollege Höfinger hat es schon ausgeführt – ist, dass jemand auf seinen Antrag hin, wenn er eine insgesamt sechssemestrige Lehramts­ausbildung absolviert hat, den Diplomgrad erwirbt, also Diplompädagogin oder Diplom­pädagoge wird.

Für bemerkenswert halte ich allerdings auch den Hinweis, dass diese Gesetzes­änderung keine Kostenauswirkungen nach sich ziehen wird. Damit wird von den Regierungsparteien klar zum Ausdruck gebracht, dass man jene Lehrergruppen, die für die 10- bis 14-Jährigen zwar die gleiche Arbeit verrichten, aus Kostengründen nicht gleichstellen will und wird. Daher hat man sich entschlossen – nach alter österreichi­scher Tradition, würde ich sagen –, einen Titel zu verleihen. Ich will nicht sagen, einen Titel ohne Mittel, aber es gibt trotzdem sehr unterschiedliche Ansätze in den Gehalts­schemata.

Wir gratulieren allen neuen Diplompädagoginnen und Diplompädagogen zu ihrem neuen Titel und bedanken uns für ihre Leistungen zum Wohle unserer Schüler. Die pädagogischen sowie die schulorganisatorischen Voraussetzungen sind allerdings unserer Meinung nach nicht besser geworden.

Es ist nicht die Sehnsucht der Opposition, unser Schulwesen permanent schlechtreden zu wollen, der Grund für die Kritik am österreichischen Schulwesen, Frau Bundes-


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