Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 116

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Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 9. Juli 2004 betreffend die Änderung des Akademien-Studiengesetzes 1999.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es sieht so aus, als ob es die Stimmeneinhelligkeit wäre, wenn nicht widersprochen wird. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschul­gesetzes.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowaki­schen Republik über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (517 d.B. und 602 d.B. sowie 7106/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Bader. Ich bitte ihn um die Erstattung des Berichts.

 


Berichterstatter Karl Bader: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit liegt Ihnen, wie alle anderen Berichte, ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich darf mich daher auf die Verlesung des Ausschussantrages beschränken.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. den Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen keine vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungs­be­reiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

 


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