Meinung –, der sich aber gleichzeitig nicht vorstellen kann, dass es bei einer Änderung für den öffentlichen Dienst beispielsweise zu einer Anhebung der Anfangsbezüge kommen könnte.
Dann gibt es den Herrn Sozialminister Haupt, der meint, die Meinung des Finanzministers deckt sich nicht mit den Verhandlungsergebnissen der Regierung. – Das kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, was in der Regierung verhandelt wurde.
Dann gibt es die Meinung des Herrn Bundeskanzlers, der sich im Gegensatz zu seinem Finanzminister – sehr vorsichtig, aber immerhin – vorstellen kann, Anfangsbezüge im öffentlichen Dienst zu erhöhen.
Aber was es jedenfalls nicht gibt, ist ein Kurs
der Regierung. Sie müssen verstehen, dass wir im Interesse der künftig
Betroffenen verlangen müssen – nicht von Ihnen persönlich, Herr
Staatssekretär Morak, denn auch bei Ihrer Fähigkeit, das hier inhaltlich
darzustellen: konzeptiv ist es vermutlich nicht Ihre Aufgabe, die
Harmonisierung in einen Text zu bringen –, nämlich vom Bundeskanzler, an
den diese Umfrage gerichtet ist, dass er die Karten auf den Tisch legt. (Bundesrat Hösele: Ist das jetzt schon eine „Umfrage“?)
Sie meinen, ich versuche herauszufinden, wer zuständig ist? – Also der Herr Staatssekretär nicht! Sie sind es? (Bundesrat Mag. Himmer: Sie haben einfach „Umfrage“ statt „Anfrage“ gesagt!) Oh, Entschuldigung! Das ist ein Versprecher. Ich bitte um Vergebung! Aber die Idee, eine Umfrage zur Harmonisierung zu machen – das war die Einleitung –, hatten andere schon (Heiterkeit und Zwischenrufe bei Bundesräten der SPÖ), und die 75 Prozent Misstrauensvotum rufe ich Ihnen gerne noch einmal in Erinnerung, wenn ich mir schon durch einen Sprechfehler das Stichwort dafür geliefert habe. (Bundesrat Mag. Himmer: ... eine Umfrage zur Anfrage!) – Diese würde nicht so schlecht ausgehen!
Meine Damen und Herren! Es gibt viele
Sonderprobleme. Wir haben in unserem Kreis die schwierige Frage
diskutiert – sie wird auch in der Öffentlichkeit massiv diskutiert –,
wie das eigentlich mit dem Pensionsschicksal von Akademikern ist, die auf Grund
ihrer längeren Ausbildung große Probleme haben werden, auf eine entsprechende Anspruchsvoraussetzung
von 45 Jahren zu kommen. Die Zeiten, wo das erfolgreiche Studium
gewissermaßen der „Freifahrschein erster Klasse“ in der Gehaltslaufbahn
war – das war vor Jahrzehnten tatsächlich so –, sind lange vorbei.
Und ich glaube nicht, dass Sie dieses Problem so einfach ignorieren können. (Vizepräsident Mag. Pehm übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ich sage auch persönlich dazu, dass ich, obwohl das politisch durchaus von meiner Partei zögernd und zurückhaltend mitgetragen wurde, ein Problem damit habe, nicht mit der 45-jährigen Anwartschaft, aber mit dem gewissermaßen Durchrechnungszeitraum von 45 Jahren, weil das eine Regelung ist, die keinen Absturz in der Berufslaufbahn ohne pensionsrechtliche Folgen toleriert. Ich halte das – das ist meine persönliche Meinung – für das System einer solidarischen Versicherung für problematisch, dass es Tatsachen ignoriert, die viele Menschen betreffen. Das ist ganz einfach: 45 Jahre Anwartschaft, 40 Jahre Durchrechnung auf 45 Jahre hochgerechnet – das verzeiht die Tatsache, dass es Arbeiter geben wird, bei denen die wahrhaft nicht opulente Lehrlingsentschädigung in dieser Bemessungsgrundlage drinnen sein wird, das würde auch im Bereich der Akademiker ein bisschen helfen, und es würde den vielen Menschen helfen, die – auch aus ganz persönlich verschuldeten Gründen – einmal einen zeitweisen Absturz produzieren. Der muss sich ja nicht unbedingt in ihrer Altersversorgung widerspiegeln! – Das sei nur nebenbei bemerkt.
Herr Staatssekretär! Ich könnte zusätzlich zu diesen Überlegungen persönlich noch ein paar weitere anstellen, wie zum Beispiel die Frage: Wenn es offenbar so ist, dass ein
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