Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 122

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„Gleichartig“ nicht, weil ich ihm weniger Geld geben will, sondern weil naturgemäß Berufskarrieren zu berücksichtigen sind. Wir haben vernünftigerweise das System mit Überweisungsbeiträgen zwischen den Kassen. Selbständige sind in aller Regel eine kürzere Zeit berufstätig als Unselbständige, weil sie davor häufig als Unselbständige tätig sind. Die gleiche Leistung entsteht dadurch, dass ein Anspruch, der erworben wird, mit einem zweiten Anspruch zusammengefügt wird.

Der Automechaniker, der viele Jahre unselbständig gearbeitet hat, dann seine eigene Werkstätte gründet, hat zuvor als Arbeitnehmer Ansprüche erworben. Er macht sich dann selbstständig. Beide Ansprüche zusammen – da gebe ich Ihnen Recht – müssen das Gleiche ergeben, wie wenn er als 18-Jähriger – beziehungsweise wenn er mit 65 in Pension geht, geht es mit 20 Jahren auch noch – die Werkstätte seines ver­storbenen Vaters übernommen hätte oder wenn er sein Leben lang als unselbständiger Automechaniker gearbeitet hätte. Aber „gleichartig“ heißt, dass die Lebenssituation zu berücksichtigen ist. Die Summe muss ein gleiches Ergebnis bringen! Der, der ein Leben lang als selbständiger Bauer tätig war, erwirbt – je nachdem, wie lang dieses Leben gedauert hat – einen Anspruch. Ich gebe zu, dass ein wichtiges Sonder­problem – ich will das überhaupt nicht heruntermachen – die pensionsrechtliche Behandlung der mithelfenden Familienangehörigen ist. Das gebe ich schon zu. Es gibt überall ein Sonderproblem. Aber im Prinzip heißt „gleichartig“ für mich im Endergebnis durchaus dasselbe wie „gleich“, wenn wir dieses Zusammenwirken der Systeme berücksichtigen.

Aber in diesen drei Bereichen – oder eigentlich vier Bereichen, weil die Freiberufler ja wieder zum Teil in eigenen Systemen leben – ist es noch relativ einfach, weil da die gesetzliche Situation in den letzten Jahren immer im Gleichschritt entwickelt wurde.

Schwierig wird es, das gebe ich zu, im öffentlichen Dienst – ich habe schon davon gesprochen –, weil dort eine völlig andere pensionsphilosophische Grundlage gegeben ist, obwohl Beiträge entrichtet werden, und zwar Beiträge, die über dem Niveau auch des ASVG liegen. Aber es ist eben kein Versicherungsprinzip, es ist ein Alimen­tationsprinzip. Und es ist keine Pension, sondern eine Außerdienststellung aus Altersgründen, oder wie immer jetzt der dienstrechtliche Fachausdruck heißt. (Bundes­rätin Bachner: „Gehalt in Ruhe“! – Demonstrativer Beifall des Bundesrates Mag. Gu­denus.) „Gehalt in Ruhe“. Danke.

Sehen Sie, nun lässt sich das alles umkonstruieren – das ist keine unmögliche Aufgabe –, nur eines geht nicht: dass diese Regierung sagt, sie hat eine Har­monisierung erreicht, und in Wirklichkeit das Problem des öffentlichen Dienstes – es ist das ein Riesenproblem! – nicht einmal angegriffen hat! Es hat mit den Interessen­vertretern des öffentlichen Dienstes keinerlei wie immer geartete inhaltliche Gespräche gegeben.

Nun weiß ich auch, warum das so ist. – Herr Staatssekretär Morak, Sie werden das dementieren, falls Sie hier sozusagen einen politischen Auftrag mitgebracht haben. – Ich halte es für unverantwortlich, auf der einen Seite mit Geltungsbeginn 1. Jänner nächsten Jahres ein wie immer aussehendes Harmonisierungsgesetz beschließen zu wollen und gleichzeitig mit Rücksicht darauf, dass es im öffentlichen Dienst am 1. und 2. Dezember dieses Jahres Personalvertretungswahlen gibt, nur ja kein rohes Ei zu zerschlagen. Das, Herr Staatssekretär, wird es nicht spielen! Da müssen Sie die Karten auf den Tisch legen! Da muss es ein Angebot geben. – Derzeit gibt es ja eher nicht ein Angebot, sondern drei bis vier, die sehr unterschiedlich aussehen.

Da gibt es den Minister Haupt – nein, ich muss chronologisch korrekt anfangen: es gibt den Herrn Finanzminister Grasser, der erstens nichts von der Pensionsreform 2003 zurücknehmen will – gut, oder besser gesagt: nicht gut, aber das ist halt seine


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