Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 126

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Die Bundesregierung arbeitet nun mit den Experten der verschiedenen Pensions­versicherungsträger einen Entwurf aus und wird diesen in Begutachtung schicken. Der Entwurf soll im Herbst dem Parlament vorgelegt werden. Ich hoffe, dass dann auch jene Teile, die bisher noch nicht konsensfähig waren und sind, gemeinsam umgesetzt werden können. Die Zielsetzung, das neu harmonisierte System mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten zu lassen, bleibt aufrecht.

Damit wird ein Projekt umgesetzt, an dem bisher viele Regierungen gescheitert sind. Schon am 30. August 1988 hatte der damalige Sozialminister Dallinger die Harmoni­sierung eingeläutet. Sozialminister Geppert stellte im Juni 1989 treffend fest:

Dem Solidaritätsprinzip im Generationenvertrag kann nur dann zum Durchbruch ver­holfen werden, wenn es gelingt, eine Harmonisierung der verschiedenen Pen­sionssysteme zustande zu bringen. – Zitatende.

Im Sommer 1997 hat Bundeskanzler Klima die Harmonisierung „bis Jahresende“ angekündigt. (Bundesrat Dr. Kühnel: Hört! Hört! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrat Todt: Da war die ÖVP auch in der Regierung!)

Diese Bundesregierung hat die oftmalige Ankündigung nunmehr in zwei Schritten um­gesetzt: in der Pensionssicherungsreform 2003, die eine Harmonisierung der Durch­rechnungszeiten und der Steigerungsbeträge gebracht hat, und in dem nunmehr in Ausarbeitung befindlichen zweiten, abschließenden Schritt der Harmonisierung.

Die Bundesregierung hat sich bemüht – wie schon bei der Pensionssicherungsreform –, die Sozialpartner intensiv einzubinden. Die nunmehr vorliegende Punktation ist nicht nur Ausdruck intensiver Verhandlungen, wie ich sie vorhin dargestellt habe, sondern auch Ausdruck des konsensualen, des sozialpartnerschaftlichen Klimas, in dem sie entstanden ist.

Nachdem wir schon vergangenen Sommer, unmittelbar nach der Pensions­sicherungs­reform, am 30. Juni 2003 mit den Sozialpartnerpräsidenten Tumpel, Verzetnitsch, Leitl und Schwarzböck Einigung über den Grundsatz „80 Prozent mit 65 Jahren nach 45 Versicherungsjahren“ erzielen konnten, haben wir um diesen Grundkonsens ge­mein­sam die Harmonisierung entwickelt. Es wird daher ab dem Jahre 2005 für alle Versicherten ein transparentes Pensionskonto eingerichtet, in das keine rückwirkenden Eingriffe erfolgen können.

Diese Leistungsgarantie bringt für die zukünftigen Pensionistinnen und Pensionisten die Sicherheit, dass ihre erworbenen Ansprüche im Alter ungeschmälert erhalten bleiben. Gleichzeitig sorgt ein neu eingeführter Nachhaltigkeitsfaktor dafür, dass bei demographischen Veränderungen, die das prognostizierte Ausmaß übersteigen, zukünftige Anpassungen des Beitragssatzes, des Steigerungsbetrages, des Antritts­alters, der Pensionsanpassung und der Höhe des Bundesbeitrages automatisch erfol­gen, sodass auch für zukünftige Generationen die Leistungsfähigkeit des Systems gewährleistet ist.

Durch die Neuregelung der Aufwertung – sie erfolgt zukünftig mit der Beitrags­grund­lagensteigerung – ist sichergestellt, dass alle Berufsgruppen hinsichtlich ihrer lebens­langen Durchrechnung fair behandelt werden. Die Aufwertung mit der Beitrags­grundlagenentwicklung stellt gegenüber der derzeitigen Aufwertungsregel eine wesent­liche Verbesserung dar. Gleichzeitig werden wir zukünftig die Pensionsanpassung mit dem Verbraucherpreisindex vornehmen, was sicherstellt, dass die Kaufkraft der Pen­sionisten ungeschmälert erhalten bleibt.

Zum Beitragssatz: Dieser beträgt zukünftig einheitlich für alle Berufsgruppen 22,8 Pro­zent. Während Dienstnehmer derzeit 10,25 Prozent bezahlen und die Dienstgeber 12,55 Prozent als Dienstgeberbeitrag abführen, wird für Selbständige und Bauern der


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