Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 136

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zwischen den Berufsgruppen Gerechtigkeit gegeben ist, braucht es lange Übergangs­fristen, die es den Bauern, den Gewerbetreibenden und den Beamten ermöglichen, sich in das neue System einzugliedern. Die Formel 45/65/80 und eine Pension in der Höhe von 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens, das ist, glaube ich, das richtige Ziel.

Auch zu den Beitragssätzen, wo Sie unterschiedlicher Meinung sind, ist festzustellen, dass als einheitlicher Beitragssatz 22,8 Prozent vorgesehen sind. Natürlich muss es für die bäuerlichen Versicherten, für die Gewerbetreibenden Ausgleichszahlungen durch den Bund geben, und das ist auch so vereinbart worden. (Bundesrat Konecny: Womit begründen Sie das Wort „natürlich“? Natürlich ist das überhaupt nicht!) Das heißt, dass in Zukunft für die Bauern ein Beitragssatz von 15 Prozent, für die Selbständigen ein Beitragssatz von 17,5 Prozent vorgesehen ist. Die Beitragsanpassung erfolgt in Schritten um 0,25 Prozent pro Jahr ab 1. Jänner 2006.

Ich glaube, positiv ist auch festzustellen, dass ein Pensionskonto eingeführt wird, dass für jeden Versicherten ein transparentes Pensionskonto eingerichtet wird, auf dem seine einbezahlten und aufgewerteten Beiträge ausgewiesen werden.

Das Zweite: die Leistungsgarantie. Der Bund bürgt im Rahmen einer Ausfallshaftung vor allem für die Risiken der Erwerbsminderung oder anderer Dinge.

Drittens: Die Pensionsanpassung ist, glaube ich, auch der richtige Schritt in die richtige Richtung. Das bedeutet, dass bestehende Pensionen ab dem Jahr 2006 an den Verbraucherpreisindex angepasst werden. Bezieher höherer Pensionen sollen aber – das ist, glaube ich, auch gerechtfertigt – nur einen Fixbetrag für die nächsten drei Jahre bekommen. Ich glaube, das ist wichtig.

Weiters wird es einen Schutz für Neupensionen geben. Das heißt, für Neupensionisten im Jahre 2004 wird die Anhebung des Krankenversicherungsbeitrages verschoben, und zwar auf den 1. Jänner 2006 um 0,5 Prozent.

Darüber hinaus wird auch, wie Sie, Frau Kollegin, schon angesprochen haben, der 10‑prozentige Verlustdeckel weggenommen und auf 5 Prozent abgesenkt. In den folgenden Jahren wird er um 0,25 Prozent ansteigen. Das heißt, dass er im Jahre 2024 wieder auf die 10 Prozent, die jetzt vorgesehen sind, ansteigen wird.

Eine Regelung erfolgt auch bei den Schwerarbeitern. Hat ein Versicherter 40 oder 45 Versicherungsjahre zurückgelegt, davon gewisse Zeiten im Tätigkeitsbereich einer Schwerarbeit – wobei natürlich hier noch ausgehandelt werden muss, wer als Schwerarbeiter gelten soll –, dann können Angehörige jener Berufsgruppen zum nor­malen Regelpensionsalter – bei den Frauen mit 55, bei den Männern mit 60 Jahren – die Frühpension beantragen.

Sehr positiv finde ich, dass die Bundesregierung dem Parlament alle drei Jahre einen Bericht über die Entwicklung und Finanzierbarkeit des Systems vorzulegen hat. Ich glaube, das ist eine richtige Maßnahme.

Ich komme zum Schluss. Die Harmonisierung im Sinne der Generationensolidarität zur langfristigen Sicherung unseres Pensionssystems ist zu begrüßen. Gleiche Beiträge bringen gleiche Leistungen. (Widerspruch bei der SPÖ.)

Insgesamt hat, glaube ich, die Bundesregierung ein Konzept vorgelegt, das vielleicht im Detail noch nachverhandelt werden muss, aber das sicherstellt, dass auch die Jungen eine Pension bekommen.

Schade ist, dass von Seiten der Opposition, die mit den Sozialpartnern in die Verhand­lungen des neuen Systems eingebunden war, am Ende ein Nein steht. Gesamtpolitisch


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