Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 163

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Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen, und das ist auch der Grund dafür, dass wir diese Reformen durchführen – im Interesse der Bahn, im Interesse eines modernen Schienenverkehrs. Es ist nicht so, dass wir in Österreich eine Ausnahmesituation herstellen oder Reformen durchführen wollen, wie es sie in anderen Ländern nicht gibt, sondern das ist ein europäischer Trend, und dieser Trend weist eben in die Zukunft. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Reformen entsprechend durchführen.

Ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen Details, weshalb die Bahnreform genau so und nicht anders gemacht werden muss, eingehen. Wir haben schon einmal darüber diskutiert, und das würde jetzt auch diesen Rahmen sprengen, aber Sie haben die Schweiz als Beispiel genannt. – Okay, ich akzeptiere das, aber genau dorthin wollen wir kommen, wo die Schweiz jetzt auch ist. Nehmen Sie daher zur Kenntnis, dass die Schweizer Bahn nun einmal eine drei Mal so hohe Produktivität aufweist wie zum Beispiel die Österreichischen Bundesbahnen!

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Pensionsantrittsalter bei der Schweizer Bahn bei 65 Jahren liegt und nicht wie bei uns nach wie vor im Durchschnitt bei 52 Jahren! (Beifall bei Bundesräten der ÖVP. – Rufe bei der SPÖ: 47! – Bundesrat Gruber: Mit 47 mit Gewalt in Pension geschickt!)

Nehmen Sie also zur Kenntnis, dass die Schweiz andere grundlegende Voraus­setzun­gen bietet, und zwar auch ihren Mitarbeitern! Und genau dorthin, meine Damen und Herren, wo die Schweiz heute schon ist, müssen wir kommen! Dann werden die ÖBB ein ähnlich vorbildliches Verkehrsunternehmen, und genau in diese Richtung wollen wir gehen.

Meine Damen und Herren! Wir haben auch im letzten Sommer einmal ganz heftig über das Thema ÖBB, über das Dienstrecht der ÖBB und das Pensionsantrittsalter bei den ÖBB diskutiert, denn schon vor rund einem Jahr hat es derartige Schlagzeilen in den Zeitungen gegeben: „Bahn zwingt Mitarbeiter in Pension“, „Die ÖBB pensionieren sogar 37-Jährige“. – Sie können sich an die Diskussion, die es voriges Jahr in diesem Zusammenhang gegeben hat, erinnern?

Heuer haben wir ein ähnliches Phänomen, nur geht es nicht um eine 37-Jährige, sondern es geht um einen 47-Jährigen. Ein Jahr ist in der Zwischenzeit vergangen, und in diesem Jahr ist sehr viel geschehen. Die Bahn ist grundlegend auf neue Beine gestellt worden, hat neue Strukturen bekommen, kann sich nun dem Weg in die Zukunft anpassen, hat alle Voraussetzungen dafür, ein modernes, leistungsfähiges, auf dem Markt tätiges Unternehmen zu sein. Aber es gibt noch einige wenige Probleme, die wir in diesem Zusammenhang eben auch lösen müssen.

Beim Dienstrecht ist auch einiges Wichtiges geschehen, meine Damen und Herren – nicht nur bei den Strukturen, auch im Dienstrecht, auch gemeinsam mit der Gewerk­schaft, das möchte ich durchaus anerkennen. Es wurden weitgehende Anpassungen an das ASVG vorgenommen. Denken wir an die Lohnfortzahlung, an die Entgelt­fortzahlung im Krankheitsfall – Anpassung im Wesentlichen an die ASVG-Richtlinien!

Insgesamt konnten wir durch die Abschaffung so mancher Sonderrechte im Dienst­recht über 100 Millionen € jährlich einsparen. Das ist wichtig für die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit dieses Unternehmens. Wir konnten das Drohpotential in Bezug auf Arbeitszeitbestimmungen, das es durch die EU gegeben hat, weitgehend abwenden. Das heißt, wir haben ein moderneres Dienstrecht geschaffen und damit auch die Bahn verstärkt in Richtung Normalität geführt. Wir haben versucht – und das werden wir auch weiterhin tun –, die ÖBB zu einem ganz normalen Unternehmen zu machen, sowohl in betriebswirtschaftlicher Hinsicht als natürlich auch betreffend ihre Arbeitsrechtsordnung und ihr Dienstrecht.

 


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