Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 168

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Zur Frage 12: Über Ausschreibungszeit und -datum, Anforderungsprofil, Qualifikation und Kriterien entscheidet das für die Vorstandsbesetzung zuständige und laut Aktien­gesetz verantwortliche Organ, nämlich der Aufsichtsrat. Ich halte mich an die Organ­disziplin. Wie mir die ÖBB-Holding AG mitgeteilt hat, erfolgt die Ausschreibung dieses Wochenende in den Zeitungen.

Herr Ing. Matthias Reichhold ist derzeit in einer Managementfunktion in einem großen renommierten Privatunternehmen tätig. Eine frühere politische Funktion kann nicht von vornherein ein Ausschließungsgrund für eine Vorstandsfunktion in einem Unternehmen sein, sei es privat oder staatlich.

Zur Frage 13: Frühpensionierungen sind nicht nur bei den ÖBB, sondern in sehr vielen Unternehmen ein Weg gewesen, Personal sozial verträglich abzubauen. Erinnern wir uns nur an die verstaatlichte Industrie, die überhaupt erst in großem Stil damit be­gonnen hat. Wie Sie wissen, ist bei den ÖBB eine Kündigung der pragmatisierten und noch dazu mit Einzelverträgen abgesicherten Mitarbeiter nicht möglich. Daher hat man schon vor längerer Zeit – und das wurde auch bei keiner der im Nationalrat vorge­nommenen Novellierungen des Bundesbahnpensionsgesetzes verändert – diese Möglichkeit der Frühpensionierung pragmatisierter Mitarbeiter von Dienstes wegen unter ganz bestimmten Bedingungen geschaffen. Damit wollte man dem Unternehmen die Möglichkeit geben, Mitarbeiter, für die keine Verwendung mehr möglich ist, sozial verträglich abzubauen. Davon haben die ÖBB nur in sehr kleinem Umfang Gebrauch gemacht, wie Sie den Zahlen im Vergleich zur Gesamtanzahl der Beschäftigten von derzeit zirka 47 000 entnehmen können. 2001: 74 Frühpensionierungen aus betrieb­lichen Gründen, 2002: 103, 2003: 87, 2004: 79 Frühpensionierungen – Stand 22.7.2004.

Frühpensionierungen von Dienstes wegen sind kein durch den Aufsichtsrat geneh­migungspflichtiges Geschäft. Daher hat der Vorstand den Aufsichtsrat auch nicht über diese Frühpensionierungen informiert.

Zur Frage 14: Da die Frühpensionierungen nicht aufsichtsratspflichtig sind, kann der Staatskommissär mir darüber auch nicht berichten. Die ÖBB teilen mir mit, dass diese Daten dem Datenschutz unterliegen. Jeder Einzelfall wird individuell betrachtet. Eine Kategorisierung ist nicht möglich.

Zur Frage 15: Wie mir der ÖBB-Vorstand mitteilte, „stimmen der Vorstand und Herr Direktor Moldaschl darin überein, daß durch die Umstrukturierung die Position des Zentralbereichsleiters PAS“ – Personal, Ausbildung und Services – „entfällt. Ein adäquater Ersatzdienstposten steht nicht zur Verfügung, daher ist der Tatbestand des § 2.2.5. Bundesbahnpensionsgesetz erfüllt. Herr Dir. Moldaschl wird daher mit Wegfall seiner Funktion von Dienstes wegen in dauernden Ruhestand versetzt.“ – Zitat aus dem Schreiben des Vorstandes vom 15. Juli 2004.

Zur Frage 16: Das ist ausschließlich Sache der Organe. Einen Hauptversamm­lungsbeschluss in dieser Angelegenheit werde ich nicht herbeiführen.

Zur Frage 17: Aus diesem Titel heraus sind den ÖBB keine Kosten entstanden. Die Pensionsansprüche sind geringer als die Aktivbezüge. Da die ÖBB nicht unbeträchtlich aus dem Bundesbudget finanziert werden, wirkt sich dieser Effekt auch auf das Bun­desbudget aus. Allerdings kommt es im Kapitel 55 (Pensionen) zu Mehraufwendungen, im Kapitel 65 (Zahlungen an die ÖBB) dafür zu höheren Minderausgaben.

Zur Frage 18: Es ist klar, dass in der Phase der Umstrukturierung jedenfalls höhere Kosten anfallen. Das geht von der Ausarbeitung der entsprechenden Verträge zwischen den einzelnen operativen Aktiengesellschaften über die Erstellung von Plan­bilanzen und Umgründungsplänen bis zur Erstellung der Businesspläne der neuen


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