In der neuen Struktur gemäß Bundesbahnstrukturgesetz wird es auf Vorstandsebene der Holding und der operativen AGs zehn bis zwölf Direktoren geben. Die Entscheidung über deren Anzahl liegt bei den dafür verantwortlichen Organen, das heißt bei den Aufsichtsräten der einzelnen Gesellschaften. Dazu kommen noch fünf GmbHs, bei denen die Geschäftsführerpositionen zu besetzen sind. Diese sind durchaus in Funktion und Gehalt mit den bisherigen Geschäfts- und Zentralbereichsleitern vergleichbar, sodass es zu keiner Vermehrung der Zahl der Führungspositionen und daher auch nicht zu einer Vermehrung des Aufwandes für Gehälter kommen soll.
Zur Frage 6:
Diese Zahlen wurden im Rahmen des Geschäftsberichtes 2003 veröffentlicht. Diese belaufen sich auf 1,5 Millionen €. Die Nebenleistungen für Dienstauto und Chauffeur betrugen rund 0,2 Millionen €.
Zur Frage 7:
Wie schon in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt, erwarte ich mir aus den dort angegebenen Gründen keine Steigerung des bisherigen Aufwandes für die Vorstandsfunktionen samt Nebenleistungen.
Zur Frage 8:
Die Verteilung, Besetzung und Zahl der
Vorstände ist Angelegenheit der verantwortlichen Organe, das heißt des
Aufsichtsrates der jeweiligen Gesellschaft. Wie mir die
ÖBB Holding AG und die einzelnen operativen AGs mitgeteilt haben, ist
folgende Besetzung geplant: ÖBB Holding AG: drei Vorstände,
ÖBB-Personenverkehr AG: zwei Vorstände, Rail Cargo Austria AG: zwei Vorstände,
ÖBB Infrastruktur Betrieb AG: zwei Vorstände, ÖBB Infrastruktur
Bau AG: drei Vorstände, ÖBB Traktion GesmbH: ein Geschäftsführer,
ÖBB Technische Services GesmbH: ein Geschäftsführer, ÖBB Immobilienmanagement
GesmbH: ein Geschäftsführer, ÖBB Dienstleistungs GesmbH: ein
Geschäftsführer.
Zur Frage
9:
Die Verteilung,
Besetzung und Zahl der Vorstände ist Angelegenheit der verantwortlichen
Organe, das heißt des Aufsichtsrates der jeweiligen Gesellschaft. Wie mir die
ÖBB Holding AG und die einzelnen operativen AGs mitgeteilt haben,
besteht derzeit folgende Besetzung: Holding: zwei Vorstände, und zwar vorm
Walde und Dr. Söllinger. Ein Vorstand ist auszuschreiben. Rail Cargo
Austria AG: zwei Vorstände. Bestellt ist Herr Schmidt, ein Vorstand ist
auszuschreiben. Infrastruktur Betrieb AG: zwei Vorstände, einer ist
bestellt, nämlich Zimmermann, einer ist vom Aufsichtsrat noch zu bestellen.
Infra Bau AG: drei Vorstände, diese sind vom Aufsichtsrat noch zu
bestellen. Traktion GesmbH: ein Geschäftsführer, nämlich Wiltberger. Technische
Services GesmbH: ein Geschäftsführer, nämlich Seiser.
Dienstleistungs GesmbH: ein Geschäftsführer ist auszuschreiben. Immobilien
GesmbH: ein Geschäftsführer ist auszuschreiben. (Vizepräsident Weiss
übernimmt den Vorsitz.)
Zur Frage 10: Bisher wurden bei allen Vertragsabschlüssen die Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes und der Schablonenverordnung sowie des § 54 Abs. 10 Bundesbahnstrukturgesetz eingehalten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist auch der Grund, warum der Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG den durch den Abgang von Dr. Moser frei gewordenen Vorstandsposten ausgeschrieben hat, auch wenn in der Umstrukturierungsphase die Holding AG dringend einen dritten Vorstand benötigt.
Zur Frage 11: Diese Funktionen sind derzeit in Ausschreibung oder müssen noch ausgeschrieben werden oder müssen noch vom Aufsichtsrat bestellt werden.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite