Kolleginnen und Kollegen! Es war jetzt wirklich bemerkenswert – und das ist aus dieser Anfragebeantwortung hervorgegangen –, wie unwissend eigentlich der Eigentümer dieses großen Unternehmens ist. Ich habe hier schon einmal gesagt: Für mich sind die wahren Eigentümer dieses Unternehmens, repräsentiert durch Ihr Ressort, Herr Staatssekretär, das hier quasi als Treuhänder fungiert – die Eigentümer dieses Unternehmens sind ja nicht jene Organe, die dort jetzt nach dem Aktiengesetz tätig werden –, für mich also sind die Eigentümer dieses Unternehmens die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Ich bin ein wenig entsetzt darüber, mit wie
wenig an Wissen und Information der Eigentümervertreter dieses großen
Unternehmens ausgestattet ist. Ich gehe davon aus, dass der Eigentümervertreter
die Organe primär mit Persönlichkeiten beschickt, zu denen er entsprechendes
Vertrauen hat, wo es Informationspflichten, Treuepflichten und dergleichen mehr
gibt. Es ist hochinteressant, wie wenig an Information da vorhanden ist und dass
wir hier eigentlich nur das zu hören bekamen, was ohnehin im Aktiengesetz
nachgelesen werden kann. Das ist eigentlich erschütternd! (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.) –
Ich glaube, der Kollege kann sich zu Wort melden, wenn er etwas sagen
möchte. (Bundesrat Bieringer: ... hätten Sie zuhören müssen!)
Herr Staatssekretär Kukacka, wenn Sie hier
sagen, dass die Pensionierung des Herrn Direktors Wolfgang Moldaschl rechtens
war, darf ich Ihnen im Anschluss an meine Worte einen Artikel aus der Abendausgabe
des morgigen „Kurier“ zu lesen geben, in dem steht, dass es bereits einen
ersten Crash gab, was Ruhestandsversetzungen verschiedener
Führungspersönlichkeiten – nicht in Ihrem Ressort, Herr Staatssekretär
Kukacka, sondern im Bundesministerium für Inneres – betrifft. Da gibt es
bereits eine Entscheidung: Der Verfassungsgerichtshof hat wieder ein Gesetz der
schwarz-blauen Regierung aufgehoben, das schon beim Beschluss umstritten war. (Oh-Rufe bei der SPÖ.)
Tatsache ist also, dass diese gesetzlichen Bestimmungen, die Sie hier zitiert haben, Herr Staatssekretär, umstritten sind. (Bundesrätin Giesinger: Wer hat dieses ÖBB-Recht verhandelt? Da war doch die SPÖ dabei!) Das, meine Damen und Herren, können Sie auf der Homepage der Gewerkschaft der Eisenbahner nachlesen.
In diesem Artikel heißt es, der Spruch des Verfassungsgerichtshofes sei nicht auf die ÖBB zu übertragen. Die Ruhestandsversetzung des 47-jährigen ÖBB-Personalchefs Wolfgang Moldaschl, die zuletzt für Schlagzeilen gesorgt hat, bleibt davon unberührt. Die ÖBB hat ein eigenes Dienstrecht.
Das heißt nichts anderes – das wird mir Herr Professor Böhm bestätigen –, als dass es Wolfgang Moldaschl beziehungsweise seiner Gewerkschaft, seiner Vertretung unbenommen ist, genau den gleichen Weg zu gehen, wie ihn bereits verschiedene Landesgendarmeriekommandanten, Direktoren von Polizeidirektionen, Sektionschefs und so weiter gegangen sind: den Weg zum OGH beziehungsweise zum Verfassungsgerichtshof. (Bundesrätin Giesinger: Wer hat denn das ÖBB-Recht gemacht?) Das wird, wie ich meine, eine peinliche Sache, wenn dann wieder von der Regierung jemand hier sitzen wird und das zu erläutern versucht.
Eine ganz interessante Aussage von Ihnen, Herr Staatssekretär Kukacka, hat es zu einer Frage schon gegeben: Na ja, meinten Sie, das werde alles nicht teurer, denn wenn Moldaschl in Pension sei, komme das ja billiger, denn dessen Pensionsanspruch liege unter dem Aktivbezug. – Eine bemerkenswerte Aussage. Herr Staatssekretär, Sie kommen ja aus einem produktiven Unternehmen und wissen daher sicherlich: Wenn man den Drucker bei der Druckmaschine in Pension schickt, so ist es so, dass, wenn dieser eine Betriebspension hätte, diese wahrscheinlich geringer wäre als sein Aktivbezug, nur: Einleuchtend wird sicherlich sein, dass man dann dort einen neuen
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