Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 176

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unter sehr gut, gut, großartig, schwach, sehr schwach, schwach und nett oder schwach und nicht einmal nett einordnen würde. Ich weiß es einfach nicht, aber Tatsache ist, dass Kündigungen prinzipiell in einem Unternehmen – so unsympathisch Kündigungen immer sind – etwas Normales sind. Es muss möglich sein, dass sich die Unterneh­mensspitze von jemandem trennen kann, der nicht an der Strategie mitziehen möchte. Wenn das zum Beispiel der Fall gewesen wäre, dann wäre das der geeignete Weg gewesen, aber bei den Bundesbahnen ist es eben so, dass Kündigungen nicht möglich sind.

Ich möchte wirklich ohne Polemik, sondern nur zum Festhalten von Fakten sagen: Freilich wird es bei der Bahn die unterschiedlichsten Frühpensionierungs-Fälle von Mitarbeitern geben, die tatsächlich auf Grund der gesundheitlichen Situation, die möglicherweise stark korreliert mit der Tätigkeit, die sie ausgeübt haben, in die Frühpension gehen, aber wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe, dann ist es in etwa so, dass in der Privatwirtschaft, also im ASVG-Bereich, 20 Prozent in die Frühpension gehen, bei den Bundesbeamten rund 23 Prozent und bei der Bahn 70 Prozent. Angesichts dessen darf man schon die Frage stellen: Warum ist das so?

Wenn Sie heute hier monieren, dass es nicht klug ist, wenn ein 47-Jähriger in die Frühpension geschickt wird, dann gebe ich Ihnen Recht, gebe ich Ihnen absolut Recht! Angesichts der Größe der Zahlen, von denen wir bei den Bundesbahnen sprechen in Bezug auf die Schulden, in Bezug auf die Bundeszuschüsse, die natürlich auch die Zuschüsse zu den Pensionen und so weiter inkludieren, ist das natürlich ein ver­gleichsweise kleines Beispiel, aber es ist nicht minder interessant zu diskutieren.

Der gemeinsame Punkt zwischen Regierungsfraktionen und Opposition in diesem Fall ist also wohl eindeutig der, dass wir es alle mitsammen falsch, falsch und nochmals falsch finden, dass ein 47-Jähriger in die Frühpension geschickt wird! Wir wissen aber, dass so etwas deshalb stattfindet, weil diesem Unternehmen Österreichische Bundes­bahnen nicht die Möglichkeit gegeben ist, sich von jemandem mittels Kündigung zu trennen. Es ist das Beispiel Plasser & Theurer zitiert worden. Wenn ein Mitarbeiter sagt, ich bekomme wo 3 000 € statt 2 000 €, dann muss er eben zu dem gehen, wo er 3 000 € bekommt! Das ist ein normales Verhalten, wenn es ihm das wert ist, er unbedingt diese 3 000 € will und es ihm dort besser gefällt. Es gibt dann die Möglichkeit, dass ihm sein alter Dienstnehmer sagt: Ich zahle dir auch 3 000 €, oder: Ich wünsche dir alles Gute, du solltest das machen!

Nicht so bei den Bundesbahnen im angesprochenen Fall, um auf das Wesentliche zurückzukommen. Hier ist es nicht möglich, einem Mitarbeiter zu sagen: Du kannst nicht mit diesem Unternehmen, du findest den Vorstand säumig – möglicherweise interpretiert der Vorstand das als illoyal, so, dass ein wichtiger Mitarbeiter nicht bereit ist, wichtige Dinge mitzutragen –, wir wollen uns von dir trennen! – Das geht nicht bei der gegenwärtigen Gesetzeslage.

Daher würde ich sagen: Werden wir gemeinsam initiativ in diesem Punkt, und machen wir gemeinsam dieser dankenswerterweise von der Opposition hier heute in die Dis­kussion eingebrachten Problematik ein Ende, stellen wir gemeinsam, fraktionenüber­greifend einen Entschließungsantrag, mit dem wir den Minister und den Staatssekretär in dieser Frage unterstützen und zum Ausdruck bringen, dass wir nicht wollen, dass solche Frühpensionierungen ex lege notwendig sind! Schaffen wir das gemeinsam ab! Ich appelliere an Sie: Machen wir das! Wenn wir es schaffen, einen gemeinsamen Ent­schließungsantrag zu dieser so wichtigen Frage für das für uns alle so wichtige Unternehmen Österreichische Bundesbahnen zustande zu bringen, haben wir heute wirklich etwas weitergebracht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


20.12

 


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