Geschätzte Damen und Herren! Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Hier richtet man es sich, wie man es braucht, und von heute auf morgen werden da Gesetze gemacht. Wie hieß das entsprechende Gesetz so schön? – Das war das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz. Es wurde mit einem Ablaufdatum versehen – genauso wie diese Bundesregierung in der Zwischenzeit mit einem Ablaufdatum versehen ist. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Ah-Rufe bei der ÖVP.)
Geschätzte Damen und Herren! Hier hat der Verfassungsgerichtshof wieder als Reparaturwerkstatt für die blau-schwarze Regierung einspringen müssen. Hier wurden Sie wieder einmal in Ihre Schranken gewiesen.
Warum hat sich der Vorstand von Personalchef Moldaschl verabschiedet? War er eine „Altlast“, meine Damen und Herren, wie Vizekanzler Gorbach am 20. Juli im „Morgenjournal“ gesagt hat? War er wirklich eine Altlast? Oder wurde er dem ÖBB-Vorstand unangenehm, weil er offene beziehungsweise fehlende Entscheidungen einmahnte, weil er ein sehr konstruktiver und sehr fortschrittlicher Personalchef war?
Offene Entscheidungen gibt es noch immer. Zum Beispiel gehört der Kollektivvertrag umgesetzt; das ist seit November 2003 offen. Auch die Dienstrechtsreform ist offen. Es gab da langwierige Verhandlungen, aber es ist noch nichts unterschrieben. Es gibt noch keine Vereinbarung zum Abbau der hohen Anzahl von Überstunden bei den Österreichischen Bundesbahnen. Es gibt noch keine Vereinbarung über die Laufbahn in den neuen Betrieben, in den filetierten Betrieben. Es gibt keine Struktur, welche Geschäftsfelder in die neue Dienstleistungs GmbH aufgenommen werden.
Und es gibt noch viele andere offene
Entscheidungen, wo der Vorstand fehlt, wo der Vorstand keine Entscheidungen
getroffen hat. Seit über einem Jahr gibt es hier Handlungsbedarf. Der
Personalchef mahnte immer wieder diese offenen Punkte ein, und es wurde Herrn
vorm Walde und Kollegen wahrscheinlich zu bunt, ein Personalchef, der sie
immer wieder einmahnt. (Bundesrat Weilharter: Bringen Sie eine
Entschließung ein für die Wiedereinstellung!)
Wer trägt denn hier die Verantwortung: der Vorstand oder der Aufsichtsrat, der sich auch sehr gerne ins operative Geschäft einmischt? Oder der zuständige Minister, der hier wieder fehlt? – Ich schätze Sie, Herr Staatssekretär, weil Sie immer wieder für den Minister einspringen und zu uns in den Bundesrat kommen, wenn es um die wesentlichen Fragen geht. Der Herr Minister scheut wahrscheinlich dieses Haus, wenn solche Fragen beantwortet werden müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
Vermutlich, geschätzte Damen und Herren, wird niemand die Verantwortung übernehmen – oder vielleicht doch der Personalchef, denn der ist ja nicht mehr da. Der ist weg, der ist in Pension, und dem können wir jetzt die gesamte Verantwortung aufbürden.
Und auch der Vorsitzende der Eisenbahnergewerkschaft, Willi Haberzettl, meinte, es habe niemand die Bundesregierung daran gehindert, das Frühpensionierungsrecht im Bundesbahn-Pensionsgesetz zu ändern.
Das war nie eine
Diskussion, dass sich hier die Eisenbahnergewerkschaft quer legen würde, ist
doch hier allein die Bundesregierung verantwortlich, Herr Staatssekretär!
Tragen Sie und der zuständige Minister Verantwortung und handeln Sie so, dass
solch mutwillige Frühpensionierungen in Zukunft nicht mehr möglich sind! (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
20.50
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Mag. Kukacka das Wort. – Bitte.
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