Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 196

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Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Nunmehr bringe ich den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend eine Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor. Ich komme daher wieder zur Antragstellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Berichte.

Berichterstatterin zu Punkt 25 ist Frau Bundesrätin Fröhlich. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatterin Christine Fröhlich: Ich erstatte den Bericht des Umweltausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Umweltmanagementgesetz 2001 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher den Antrag stellen.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


21.27

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegen heute drei Gesetzesbeschlüsse vor, die für die Umwelt und damit auch für uns alle besonders wichtig sind, nämlich das Chemikaliengesetz, die Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, und das Umwelt­managementgesetz. Den ersten beiden Gesetzen werden wir unsere Zustimmung geben, das Umweltmanagementgesetz werden wir ablehnen.

Meine Damen und Herren! Die Chemikaliengesetz-Novelle 2004 ist eine rechtliche Anpassung des österreichischen Chemikalienrechts an die Bestimmungen des EU-Chemikalienrechts. Das Chemikalienrecht ist für die Handhabung in diesem sensiblen Bereich ein wichtiges Regelwerk. Da geht es um das Verbot von Produktionen und die Verwendung von gefährlichen Chemikalien, und da geht es auch darum, dass es für die Industrie keine Ausnahme vom Chemikalienrecht gibt. Das Gesetz spricht auch die Alternativ-Chemikalienforschung an, die forciert werden soll, und ich glaube, das ist auch etwas ganz besonders Wichtiges.

Das Montrealer Protokoll über die ozonschichtschädigenden Stoffe wird entsprechend den Ergebnissen der Vertragsstaatenkonferenz von Peking abgeändert. Nach dem Produktionsverbot vollhalogenierter FCKW wird nun die Produktion von teilhalo­genierten FCKW bis zum Jahr 2004 auf dem Niveau des Jahres 1989 eingeschränkt sowie Bromchlormethan verboten. Darüber hinaus wird ein besseres Kontroll- und Berichtssystem auf internationaler Ebene eingeführt.

Meine Damen und Herren, das alles hört sich sehr schön an. Österreich ist gemeinsam mit Dänemark zum Beispiel auch Vorreiter in der Eindämmung der Emissionen von


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