Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 214

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Wir hätten eher gedacht, dass eine Trageverpflichtung vor allem auch im Pannenfall im urbanen Gebiet in gefährlichen Kurven, also schlechthin überall dort, wo man im Falle einer Panne aussteigen muss und der Verkehr an einem vorüberzieht, normiert wird. Dort wäre es sicherlich sehr wohl sinnvoll, Warnwesten anzulegen.

Eine weitere Frage, die aus unserer Sicht noch nicht gänzlich geklärt wurde, war die der Haftpflichtversicherungen. Wenn man diese Weste auf Grund eines Unfalls – und weil der Fahrer sich vielleicht in einem Schockzustand befindet – zu tragen vergisst, und es passiert ein weiterer Unfall, so ist nicht klar, wie es mit der rechtlichen beziehungsweise der Haftpflichtsituation ausschaut.

Der nächste Punkt wäre die Erhöhung der Tonnagen bei Rohholztransporten von 38 auf 44 Tonnen. Wir befürchten einfach, dass die Forststraßen – speziell im länd­lichen Raum – dadurch mehr beschädigt werden. An dieser Stelle möchte ich mich aber auch speziell für unseren Raum bei den österreichischen Bundesforsten bedan­ken, die es wiederum der ÖBB ermöglicht haben, einen Auftrag über 10 000 m³ Rohholz zu übernehmen. Diese Verträge laufen noch. Das ist meines Erachtens eine tolle Sache und wäre in weiterer Folge fortzuführen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.37

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte.

 


22.37

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Einige Anmerkungen zur 24. Kraftfahrgesetz-Novelle. Mit dieser Gesetzesnovelle wird das Tragen von Warnwesten ab 1. Mai 2005 in Österreich verpflichtend eingeführt.

Es ist eine traurige Tatsache, dass jährlich über 55 000 Personen im Straßenverkehr verletzt werden und davon 1 000 Verkehrstote zu beklagen sind. Die Ursachen für das vermehrte Sterben auf Österreichs Straßen sind vielfältig. Eine davon ist das man­gelnde Gesehenwerden oder das Nicht-Gesehenwerden.

Es ist uns allen bekannt, dass vor allem auf Autostraßen und Autobahnen die Ge­schwindigkeiten der Fahrzeuge unterschätzt werden. Hohe Geschwindigkeiten in Kombination mit Nicht-Sehen oder Nicht-Gesehenwerden führen oft zu Unfällen mit schweren Folgen. Hat ein Autofahrer eine Panne, fährt er an den Fahrbahnrand einer Autobahn. Der Blick ist meistens nach vorne gerichtet, aber im Seitenwinkel werden die Gefahren wenig beachtet. Darum ist es richtig, die Warnwesten zu tragen.

Ich glaube, wenn wir mit der Einführung dieser Warnweste auch nur einen Verkehrs­toten im Jahr verhindern, hat dieses Gesetz seine Schuldigkeit getan. In verschiedenen Staaten Europas – wie Italien, Spanien und Portugal – gibt es bereits die gesetzliche Verpflichtung zum Mitführen und natürlich auch zum Tragen dieser Warnweste. Es sind Maßnahmen zu setzen, um die Zahl der Straßenopfer zu verringern und die Sicherheit zu steigern.

Es gibt Prognosen, wonach bis zum Jahre 2015 der Verkehr auf Österreichs Straßen um 30 bis 40 Prozent zunehmen wird. Ziel aller Maßnahmen muss es daher sein, dass die Zahl der Unfälle mit Personenschäden verringert und die Zahl der Verkehrstoten halbiert wird.

Daher halte ich die Einführung zum verpflichtenden Tragen der reflektierenden Warn­weste für den richtigen Schritt, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu heben. Jeder Verkehrsteilnehmer wird schon zur Sicherheit seiner eigenen Person diese Warn­weste überziehen. An dieser Stelle ist auch dem Kuratorium für Verkehrs-


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