32. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
(422/A und 583 d.B. sowie 7117/BR d.B.)
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Wir gelangen jetzt zu
den Punkten 30 bis 32 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter
einem durchgeführt wird.
Die Berichterstattung zu Punkt 30 hat Frau
Bundesrätin Fröhlich übernommen. Ich darf um den Bericht bitten.
Berichterstatterin
Christine Fröhlich: Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über
den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, liegt Ihnen
in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und
Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit
Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Danke.
Zu Punkt 31 und Punkt 32 ist Herr Bundesrat
Stadler Berichterstatter. – Ich bitte um beide Berichte.
Berichterstatter Werner
Stadler: Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften
über die Straßenpolizei erlassen werden
(Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird, liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und
Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen
den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht des Ausschusses für Verkehr,
Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom
7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form
vor.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie
stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 ebenfalls mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen
den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat
Binna. – Bitte.
22.35
Bundesrat Theodor Binna (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wir werden den Punkten 31 und 32 selbstverständlich
unsere Zustimmung erteilen.
Beim Punkt 30 –
Kraftfahrgesetz-Novelle – gibt es leider ein Problem. Da geht es um das
Mitführen und Tragen der Warnwesten. Grundsätzlich haben wir sicherlich nichts
dagegen, aber in dieser Novelle steht, dass es nur in bestimmten Situationen
vorgeschrieben ist, diese Warnwesten zu tragen. Wir würden uns wünschen, dass
es dazu genauere Regelungen gibt.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite