Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
29. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
7. Juli 2004 betreffend ein Europäisches Übereinkommen über die
internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen
(ADN) samt Verordnung und Erklärung (196 d.B. und 577 d.B. sowie 7114/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 29. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Angela Lueger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Angela Lueger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr
geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation
und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004
betreffend ein Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung
von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen samt Verordnung und Erklärung
liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zur Antragstellung
kommen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und
Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen
den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach (den Vorsitz
übernehmend): Danke für den Bericht.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht
der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist
somit angenommen.
30. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird
(24. KFG-Novelle) (557 d.B. und 581 d.B. sowie 7082/BR d.B. und
7115/BR d.B.)
31. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960,
mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden
(Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), geändert wird (385/A und 582
d.B. sowie 7116/BR d.B.)
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