schon Sie
anno dazumal. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Kukacka.) Im Jahr 2002 waren Sie nicht
Staatssekretär? Habe ich mich schon wieder vertan? Ich habe gedacht, es haben
nur die Minister gewechselt. Jedenfalls gibt es in diesem Programm, das trotzdem
vom Verkehrsministerium ist und das offensichtlich noch gültig ist, da es auf
der Homepage des Verkehrsministeriums steht, einige Schwerpunkte für das
Österreichische Verkehrssicherheitsprogramm: Rückhaltesysteme, Alkohol und
andere Drogen, Geschwindigkeit, Führerscheinausbildung, Fahrtraining,
Fußgängersicherheit.
Es sind unglaublich viele Punkte, die da umgesetzt werden sollten.
Insgesamt wurde bis 2004 ein Ziel formuliert, nämlich minus 25 Prozent
Getötete, und ein Subziel: minus 10 Prozent Unfälle mit Personenschaden.
Ich habe mir das in der Statistik angeschaut. Inzwischen ist ein Jahr
vergangen, aber die Statistik 2003 zeigt nur minus 2,6 Prozent Tote, bei
den Verletzten sind es, glaube ich, sogar 0,3 Prozent plus. Die angestrebten 25 Prozent
werden sich auf diese Art und Weise nicht ausgehen, wenn man nicht endlich
etwas unternimmt.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat auch viele Ideen – ich
habe mir jetzt nur die erste Seite ausgedruckt – und kommt zum Schluss:
Zum Beispiel vermitteln 30 Prozent der Schutzwege trügerische Sicherheit.
700 Unfälle auf ungeregelten Schutzwegen sind zu viel. Eine konsequente
Anwendung der neuen Richtlinien zum Schutz der Fußgänger ist
erforderlich. – Das heißt, es wäre wirklich wichtig, dass man gerade für
Fußgänger und Radfahrer etwas unternimmt und dass nicht nur Schutzwesten für
Leute vorgeschrieben werden, die normalerweise auf der Autobahn oder auf der
Freilandstraße mit dem Pkw unterwegs sind, denn sonst hätten sie ja keine
Schutzweste mit.
Österreicher sind auch Gurtenmuffel; das ist erst vor kurzem in den
Medien herumgegeistert. Ich denke, da ist Bewusstseinsbildung nötig. Man
könnte sehr viel für die Sicherheit tun. Die Warnweste ist ein Punkt, der
sicher sehr gut ist, aber es gibt noch sehr viele Dinge im Bereich der
Verkehrssicherheit zu tun.
Wie gesagt: Das
ist ein kleiner Teil eines großen Gesetzes, aber es ist für uns einfach etwas
zu wenig. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
22.45
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.
Wenn Sie (in Richtung des Bundesrates Kritzinger, der beim Präsidium steht) mitstimmen wollen, dann bitte von Ihrem Platz aus.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (24. Kraftfahrgesetz-Novelle).
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