Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 217

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden, geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.

Ich ersuche die Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch hier ist Stimmeneinhelligkeit gegeben. Der Antrag ist somit angenommen.

33. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird (478 d.B. und 586 d.B. sowie 7118/BR d.B.)

34. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz geändert wird (516 d.B. und 587 d.B. sowie 7119/BR d.B.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 33 und 34 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem geführt wird.

Die Berichterstattung zu Punkt 33 sowie zu Punkt 34 hat Frau Bundesrätin Bachner übernommen. Ich bitte darum, beide Berichte zu erstatten.

 


Berichterstatterin Roswitha Bachner: Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte. Wortmeldungen liegen hiezu keine vor.

 


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