Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden, geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird.
Ich ersuche die Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch hier ist Stimmeneinhelligkeit gegeben. Der Antrag ist somit angenommen.
33. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz
geändert wird (478 d.B. und 586 d.B. sowie 7118/BR d.B.)
34. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz geändert wird
(516 d.B. und 587 d.B. sowie 7119/BR d.B.)
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Wir gelangen
nun zu den Punkten 33 und 34 der Tagesordnung, über welche die Debatte
unter einem geführt wird.
Die Berichterstattung zu Punkt 33 sowie zu Punkt 34
hat Frau Bundesrätin Bachner übernommen. Ich bitte darum, beide Berichte zu
erstatten.
Berichterstatterin
Roswitha Bachner: Der Bericht
des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli
2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz
geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der
Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Auch der Bericht über den Beschluss des Nationalrates
vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Kohleabgabegesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004
mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte. Wortmeldungen liegen
hiezu keine vor.
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