Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen samt Protokoll (553 d.B. und 589 d.B. sowie
7121/BR d.B.)
37. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und
Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz
und das Gaswirtschaftsgesetz geändert werden (556 d.B. und 590 d.B. sowie
7083/BR d.B. und 7122/BR d.B.)
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zu den Punkten 36 und 37 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem geführt wird.
Die Berichterstattung zu Punkt 36 und Punkt 37 hat Herr Bundesrat Prutsch übernommen. Ich bitte ihn um die beiden Berichte.
Berichterstatter
Günther Prutsch: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Der
Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
7. Juli 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und
den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll liegt Ihnen in
schriftlicher Form vor.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, erstens gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben, zweitens dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50
Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Auch der
Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Eisenbahn- und
Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das
Rohrleitungsgesetz und das Gaswirtschaftsgesetz geändert werden, liegt Ihnen
schriftlich vor.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Es liegt dazu eine Wortmeldung
vor, und zwar von Herrn Bundesrat Konecny. Ich darf ihn bitten, das Wort zu ergreifen.
22.54
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Unter jenen Gesetzen, die wir unter dem Tagesordnungspunkt 37 novellieren, findet sich auch das Reichshaftpflichtgesetz. Nun leben wir – wir haben das ja heute schon ausführlich diskutiert – eher in einer föderalen Republik und nicht in einem Reich. (Ruf bei der ÖVP: In Österreich!) – Okay, es heißt auch nicht „Österreich-Haftpflichtgesetz“. Herr Kollege! Falls Sie darüber nicht Bescheid wissen, erkläre ich Ihnen gerne, worum es geht. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.) – Ich überlasse Ihnen gerne Zeit, ich habe sie, auch für den Applaus, ob er jetzt anregend oder nur Bemerkungen zu vorgerückter Stunde zuzurechnen ist.
Dieses Gesetz wurde 1871 für das Deutsche Reich erlassen. Es wurde im Jahre 1938 – was nahe liegend ist – in seinem Geltungsbereich auf das Gebiet der heutigen
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