Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 220

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Republik Österreich, damals „Ostmark“, ausgedehnt. Mit dem Rechtsüberleitungs­gesetz 1945 wurde es in die österreichische Rechtsordnung übernommen.

Nichts gegen die Substanz dieses Gesetzes, aber es erscheint, 133 Jahre nach seiner Beschlussfassung in Deutschland – und immerhin auch 59 Jahre nach seiner Übernahme in den österreichischen Rechtsbestand –, angemessen, diesem Gesetz vielleicht einen etwas passenderen Titel zu geben. (Bundesrat Dr. Kühnel: Das fällt Ihnen jetzt auf?) – Herr Kollege, Ihnen ist es gar nicht aufgefallen! Das ist der Unterschied zwischen uns! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)

Herr Kollege, ich habe das schon einem anderen Kollegen gesagt, aber ich widme Ihnen diesen Satz auch gerne: Sie sollten die Quantität Ihrer Zwischenrufe deren Qualität anpassen! (Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

Ich darf trotz der lauten Stimme des Herrn Kollegen nun folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Prof. Konecny, Schennach und KollegInnen betreffend Wieder­verlautbarung des „Reichshaftpflichtgesetzes“

Gemäß Artikel 49a Abs. 2 Z 4 B-VG ist der Bundeskanzler gemeinsam mit den zuständigen Bundesministern ermächtigt, Gesetze wiederzuverlautbaren. Dabei kann er auch Kurztitel festsetzen. Eines der gegenständlichen Gesetze, nämlich das Gesetz betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken usw. herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen stammt aus dem Jahre 1871. Es trägt den Kurztitel Reichshaftpflichtgesetz.

Mit Verordnung dRGBl. I S 713/1940 wurde die Geltung des gegenständlichen Geset­zes auf die „Ostmark“ ausgedehnt; mit dem Reichsüberleitungsgesetz wurde es 1945 in die österreichische Rechtsordnung übernommen.

Der Kurztitel ist jedenfalls mit dem Geist der Verfassung der Republik Österreich unvereinbar, weshalb die unterzeichneten Bundsräte folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Bundesrat hat beschlossen:

Der Bundeskanzler wird ersucht, durch eine Wiederverlautbarung das so genannte Reichshaftpflichtgesetz in seinem Kurztitel so zu ändern, dass dieser dem Geiste der Verfassung der Republik Österreich entspricht.

Unter einem wird der Bundeskanzler ersucht, auch alle anderen Gesetze, die ähnliche Titel tragen, so wiederzuverlautbaren, dass diese dem Geiste der Verfassung der Republik Österreich entsprechen.

*****

Ich gehe davon aus, dass der Entschließungsantrag überreicht ist.

 


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