Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 221

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Aber da wir vom Geiste der Verfassung sprechen und Herrn Staatssekretär Finz unter uns haben, so möchte ich trotz der späten Stunde – diese ist es, die Herrn Staatssekretär Finz eine Dringliche Anfrage erspart hat – doch mit ein paar Sätzen darauf verweisen, was im Finanzressort mit Beschäftigten passiert.

Wir haben in den letzten Tagen, ausgelöst durch eine Serienanfrage der sozial­demokratischen Bundesräte an den Bundeskanzler und an die Mitglieder der Bundesregierung, die Frage der Verwendung von „Schnüffel-Software“, die die völlige Überwachung der MitarbeiterInnen der Ministerien ermöglichen soll, releviert.

In der einschlägigen Fachpresse wurde berichtet, dass im Bundeskanzleramt und in anderen Ressorts eine solche Software im Einsatz ist. Jene im Bundeskanzleramt soll angeblich auf den „schönen“ Namen „Orvell“ hören, wobei der Erzeuger vermutlich Wert darauf legt, dass in der Mitte ein „v“ und kein „w“ steht.

Dieses Thema ist gestern in einer sehr konstruktiven Weise – das möchte ich aus­drücklich festhalten – im Datenschutzrat, der zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen wurde, behandelt worden. Es haben die Ministerien Informationen gegeben, und es hat dort tatsächlich die Hoffnung gegeben, dass es zu einer gemeinsamen, konstruktiven Überprüfung der verwendeten Software kommen wird.

Ich kann aber nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass der Vorsitzende der Finanz­gewerkschaft Klaus Platzer – nicht unser Mann! – heute in einer Erklärung davon gesprochen hat, dass etwa seit einem dreiviertel Jahr Finanzbeamte, vor allem vor einer Beförderung, einer Art Rasterfahndung unterzogen werden. Ich halte das für einen unvorstellbaren Missbrauch der Möglichkeiten, die die elektronische Daten­verarbeitung bietet! Es ist eine massive Verletzung dessen, was man als die „informationelle Selbstbestimmung“ bezeichnet.

Ich würde daher trotz der fortgeschrittenen Zeit und trotz der Tatsache – das räume ich ein –, dass lediglich die Präsenz des Herrn Staatssekretärs hier ein geschäfts­ordnungsmäßiger Anknüpfungspunkt ist, ihn darum ersuchen, einmal inhaltlich etwas dazu zu sagen und sich nicht, wie sein Minister, darauf zu beschränken, wieder einmal zu sagen: Das ist alles nicht wahr! – Was wir von Dementis des Herrn Finanzministers zu halten haben, wissen wir inzwischen zur Genüge.

Herr Staatssekretär, bisher war es so: Auch was wir von Ihren Dementis zu halten haben, haben wir gelernt! Aber Sie könnten ja dazugelernt haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

23.02

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Professor Konecny, Schennach und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Wiederverlautbarung des Reichshaftpflichtgesetzes ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


23.02

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Verehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ich möchte zunächst eingangs festhalten: Weder im Bundeskanzleramt noch in anderen Ressorts wird irgendeine Schnüffelsoftware verwendet! Ich habe ausdrücklich den Präsidialchef des Bundeskanzleramtes kommen lassen, als ich diese Zeitungsartikel gelesen habe, und habe ihn diesbezüglich gefragt, weil ich zu meinen Agenden auch die IT-Verantwortlichkeit im Finanzressort gehört.

Zur anderen Frage, jene betreffend das Finanzministerium. Wir haben das Problem, dass es in Einzelfällen unter den Finanzbeamten unerlaubte beziehungsweise nicht


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