gemeldete Nebenbeschäftigungen gibt, etwa bei Steuerberatern, wo mitunter die Buchhaltung gemacht wird, und auf Konten abgefragt wird, für die der jeweilige Beamte nicht zuständig ist. Da das Steuergeheimnis nicht nur außerhalb der Finanzverwaltung, sondern auch innerhalb der Verwaltung gilt, haben wir im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht verfügt, dass wir fallweise kontrollieren, wie sich jeder Beamte bei seiner Bearbeitung von Akten in seinem Zuständigkeitsbereich verhält. Das ist, wie wir glauben, unsere Pflicht, weil das Steuergeheimnis für alle gilt und ein wichtiger Rechtsanspruch des Einzelnen an die Verwaltung ist.
Wie Sie vielleicht wissen, hat es in einem Finanzamt einen berühmten Vorfall gegeben, der zu einer gerichtlichen Verfolgungshandlung geführt hat. Mit der Buchhaltung beginnt es, dann gibt man gegenseitige Auskünfte, und das Nächste ist, dass man dann beim jeweils zuständigen Finanzbeamten interveniert, dass ein bestimmter Fall steuerrechtlich in eine bestimmte Richtung gelenkt wird.
All das hat uns
jetzt veranlasst, dieser Tage an den Zentralausschuss unserer Finanzverwaltung
eine Neuregelung, einen entsprechenden Erlass zu schicken. Bevor jedoch der
Vorsitzende des Zentralausschusses mit uns Verhandlungen aufnahm, sah er sich
dazu veranlasst, in die Presse zu gehen – was ich persönlich sehr bedaure,
denn auch für ihn gilt das Amtsgeheimnis. (Bundesrat
Konecny: Na, er kennt Sie ja schon
und weiß, wie Sie mit ihm umgehen!) Er hat auch
Drohungen ausgesprochen, von Klagen geredet und so weiter – und das gilt
es zu regeln! (Rufe und Gegenrufe
zwischen Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)
Ich sehe überhaupt keinen Grund dafür, uns irgendetwas vorzuwerfen. Wir schnüffeln nicht, wir nehmen unsere Aufgabe, nämlich die Fachaufsicht und Dienstaufsicht, voll wahr. In den Gesprächen wird nun zu klären sein, ob wir unseren Aufgaben gesetzlich wirklich nachkommen. Ich habe da überhaupt keine Sorge, weise aber den Vorwurf zurück: Wir verwenden keine Schnüffelsoftware!
Ich war selbst zwölf Jahre lang
Personalvertreter, Obmann des Dienststellenausschusses, und ich sage Ihnen:
Die Rechte der Bediensteten sind uns heilig! – Danke. (Beifall bei der
ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
23.05
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.
23.06
Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute zu früher Stunde gemeinsam die Würdigung eines Offiziers ausgesprochen, der nicht unbedingt die Republik Österreich zu erringen trachtete. Trotzdem waren wir gemeinsam der Meinung, dass wir ihm eine Ehrung aussprechen sollen.
Wieso sollen wir dann nicht ein Gesetz, welches im Zweiten Deutschen Kaiserreich beschlossen worden ist und Reichshaftpflichtgesetz heißt, weiterhin als Reichshaftpflichtgesetz gelten lassen? – Wir haben in Österreich das Reichsgemeindegesetz, wir haben in diesem Haus erfreulicherweise einen Reichsratssitzungssaal, den wir gerne benutzen, weil er so hübsch ist. (Bundesrat Prutsch: 2004 haben wir, Herr Kollege, 2004!) Wir benutzen für viele, die des Rechtes kundig sind, und für manche, die des Rechtes leider Gottes nicht kundig sind, auch ein gemeinsames Handelsgesetzbuch, ohne zu motivieren, ob er jetzt ein eigenes Handelsgesetzbuch herausgeben sollte.
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