Bundesrat Stenographisches Protokoll 712. Sitzung / Seite 223

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Ich bitte darum – und jetzt meine ich es fast schon „Hans Sachs“-artig: Lassen wir die Beckmesserei! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

23.07

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Kollege Bieringer.

 


23.07

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Konecny hat für seine Fraktion und für die Fraktion der Grünen einen Entschließungsantrag eingebracht.

Ich habe schon heute Vormittag gesagt: Ein Entschließungsantrag ist ein Auftrag an die Vollziehung. Einen Auftrag an die Vollziehung brauche ich nur dann zu erteilen, wenn die Vollziehung nicht tätig wird. Ich halte fest, dass für das Reichshaftpflicht­gesetz im Bundesministerium für Justiz eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet wurde und der damalige Bundesminister den Auftrag gegeben hat, dass die Gesetzeslage zu durchforsten und das Reichshaftpflichtgesetz umzuwandeln ist, weil es nur mehr einen begrenzten Tatbestand beinhaltet, nämlich nach heutigem Recht nur mehr die Haftung für Anlagen zur Fortleitung und Abgabe von Elektrizität und Gas, dies allerdings nur insoweit, als nicht eine Gefährdungshaftung nach dem Gaswirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2000 greift.

Das heißt, der Radius dieses Gesetz ist ganz minimal. Handlungsbedarf ist daher keiner gegeben. Wir gehen davon aus, dass die vom Bundesminister für Justiz ein­gesetzte Kommission bis zum Jahresende ihren Bericht vorlegt. Daher brauchen wir diesen Entschließungsantrag nicht mehr zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

23.09

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die einzelnen Beschlüsse natürlich getrennt erfolgt.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgebung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

 


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