Bundesrat Stenographisches Protokoll 713. Sitzung / Seite 65

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dem man sagt, man macht gewisse Bandbreiten –, aber generell ist es durchaus anzu­denken, dass man sagt: Okay, wer das Geld einnimmt, gibt es auch aus für bestimmte Aufgaben, die auch genau definiert sind. So wie es jetzt läuft, dass die Aufgaben immer mehr in die Länder und Gemeinden verschoben werden, der Bund aber gleich­zeitig sagt: Sorry, tut mir Leid, ich habe nichts dafür weiterzuvermitteln, das ist schwer.

Kollege Himmer, zur Geschichte mit dieser Steuerreform – ich habe in diesem Gremi­um mehrmals darauf hingewiesen –: Diese Steuerreform hat unglaublich hohe Minder­einnahmen für alle Länder und Gemeinden zur Folge. Beim oberösterreichischen Budget sind es derzeit „flotte“ 170 Millionen, die wir suchen. Es wird in den anderen Ländern, nehme ich an, nicht anders sein, es wird auch dem Herrn Bürgermeister in Wien so gehen. Und das ist ja wohl nicht wirklich sozusagen der tolle Output einer Steuerreform. Wenn Sie jetzt sagen, okay, das kommt in einer nächsten Periode, dann sage ich Ihnen: Fragen Sie die Experten! Die sagen Ihnen, 2006 wird es auch nicht anders ausschauen.

Und das halte ich wirklich nicht für eine gangbare Möglichkeit, die Finanzierung von wesentlichen öffentlichen Aufgaben auch tatsächlich zu gewährleisten, denn letztend­lich ist das System, das die Bundesregierung anwendet, ja ein – aus ihrer Perspek­tive – durchaus intelligentes: Man macht eine Steuerreform, die Länder haben die Mindereinnahmen und können sich dann sozusagen entscheiden, wo sie kürzen und streichen. Das, denke ich mir, hat System und wird insofern auch Früchte tragen, dass essentielle Aufgaben im Wesentlichen zu kurz kommen werden.

Ein dritter Bereich des Finanzausgleichs ist das Thema des verbesserten Mittelein­satzes beziehungsweise der verbesserten Steuerung des Mitteleinsatzes. Dabei geht es sehr viel um Managementmethoden, die in der Verwaltung in den verschiedenen Bereichen einzusetzen sind. Ich denke, es gibt verschiedene Ansätze in den Ländern, in den Städten und in den Gemeinden, die bereits umgesetzt werden beziehungsweise in Einführung sind, aber das gilt es auch festzuschreiben und eben einzuführen.

Ganz kurz noch einmal sozusagen zusammengefasst: Was sind die Kernanliegen? Wo sehen wir Reformbedarf beim Finanzverfassungsgesetz? – Es geht einerseits darum, diese vermischten Trägerschaften aufzulösen und die Finanzierungen klarzulegen, weiters um eine verstärkte Zielorientierung des Finanzausgleichs. Die Verbesserung und Steuerung des Mitteleinsatzes habe ich bereits genannt, ebenso auch die Verbes­serung der Datenbasis. Und natürlich geht es auch um die Ausweitung des Geltungs­umfanges des Konsultationsmechanismus.

Aber jetzt noch einmal ein Wort – am Ende der Fahnenstange dieses Finanzaus­gleichs: Seitens des Bundes gibt es konzeptionell nicht Neues. Es wird letztendlich etwas fest- und fortgeschrieben, was man schon lange gehabt hat. Ein bisschen Bewe­gung gibt es mit den Ländern in Bezug auf die Landeslehrer und auf die Spitäler, aber im Wesentlichen wird der Finanzausgleich so fortgeschrieben. Den größten Part der Steuerreform tragen die Länder und Gemeinden. Die werden sich in dieser Form herz­lich bedanken.

Dass der Finanzminister die Spitäler sozusagen weghaben will, ist verständlich. Wenn es jedoch nicht tatsächlich zu einem guten Ausgleich dieser Lasten kommt, wird die Versorgung in den Ländern zunehmend schwierig werden. Aber eines, denke ich mir, ist dem Finanzminister durchaus gelungen: auch dort, wo sich die beiden, nämlich die Gemeinden und die Städte, sehr einig sein sollten, ein Stück Zwietracht zu säen, um so leichter mit seinen Interessen und seinen Intentionen vorwärts zu kommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

 


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