Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 16

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Die erste Säule ist jene einer umfassenden finanziellen Stärkung und Unterstützung. Dazu gehören nicht nur das Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfen, Mehrkinder­zuschlag, Mehrlingskindergeld, sondern auch Schülerfreifahrten, Zuschüsse für Lehr­lingsfahrten, auch Fahrtkostenzuschüsse bei Pflichtpraktika, etwas, was wir jetzt neu eingeführt haben. Das ist ein großes Paket mit einer breiten Palette von Ange­boten, das wir da zur Verfügung stellen. Damit haben wir es geschafft, dass wir in diesem Bereich europaweit im Spitzenfeld liegen.

Bei der zweiten Säule geht es darum, dass wir die Familienleistungen sozialrechtlich absichern, und zwar im Bereich des Pensionssystems, bei der Pensionsharmonisie­rung.

Die dritte Säule umfasst Maßnahmen, wo wir im Besonderen die steuerliche Entlastung der Familien vorantreiben. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die heuer in Kraft getretene Familiensteuerreform hinweisen, wo es eine Verbesserung beim Allein­verdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag gab.

Bei der vierten Säule unserer Familienpolitik geht es darum, dass wir verstärkt in Richtung Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie arbeiten. Da ist die Wirtschaft unser Partner. Ein ganz wichtiger Partner sind da aber auch regionale Einrichtungen wie die Gemeinden.

Eine meiner Meinung nach auch sehr wichtige Maßnahme, um Familien zu stärken und zu stützen, etwa dann, wenn sie in Krisen oder in schwierigen Lebenssituationen sind, ist, dass sie auch seitens der öffentlichen Hand, seitens des Staates begleitende Unterstützung erhalten. Dies erfolgt durch das gut funktionierende Netz der Familien­beratungsstellen. Für jene Fälle, in welchen es zur Trennung von Partnern oder zur Scheidung von Eltern kommt, gibt es eine begleitende Unterstützung mit Mediation und mit besserer Betreuung und Begleitung von Kindern, die aus diesen Ehen sind.

Man sieht also, wie wichtig das Gesamtpaket ist. Man kann Familienpolitik nicht mit einer einzelnen Maßnahme betreiben, sondern es ist ein Gesamtpaket notwendig und wichtig, um auch in Zukunft den Familien in Österreich gute Chancen zu geben und Familie leistbar und lebbar zu machen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Frau Staatsekretär! Gibt es konkrete familienpolitische Verbesserungen, die sich im Fünfjahresvergleich von 2000 bis 2005 darstellen?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Es gibt in diesem Zeitraum von 2000 bis 2005 ganz konkrete Verbesserungen. Das ist in erster Linie das Kinderbetreuungsgeld, das erstmals für eine Gruppe von Müttern und Vätern zur Verfügung steht, die bisher keinerlei Karenzgeld bekommen haben. Diese Gruppe umfasst rund 32 000 Personen. Insgesamt haben wir zurzeit 170 000 Bezieherinnen beziehungsweise Bezieher von Kinderbetreuungsgeld. Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Maßnahme, die im Jahre 2000 eingeführt wurde.

Seit 2004 gibt es den Kinderzuschlag bei Mehrlingsgeburten, und zwar gebührt ein Zuschlag von 50 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes pro weiteres Kind – eine Leistung, die zusätzlich eingeführt wurde.

Darüber hinaus haben wir im Jahre 2003 die Familienbeihilfe erhöht.

 


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