Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 18

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Das ist aber keine endgültige Zahl, weil es sich, wie gesagt, um Zahlen aus den ersten eineinhalb Jahren handelt, und daher kann man da noch keine endgültige Ent­scheidung treffen. Aber ich denke, dass wir am Ende der Evaluierung wissen werden, ob diese Zuverdienstgrenze, also die Möglichkeit, neben der Kinderbetreuung beruflich tätig zu sein, für die Frauen beziehungsweise für die Männer etwas gebracht hat, ob sie diese Chance nützen oder nicht.

Wir werden bei dieser Evaluierung aber auch sehen, wie positiv oder negativ sich diese Zuverdienstgrenze ausgewirkt hat. Wir werden weiters sehen, ob wir bei der Verwaltung etwas ändern müssen, ob etwas vereinfacht werden muss. Ich meine, dass es recht interessante Ergebnisse sein werden.

Wenn wir das Kinderbetreuungsgeld dann fortschreiben, wird es vielleicht die eine oder andere Verbesserung geben, aber diese sicher im Sinne der Familien und im Sinne der Eltern, die das wünschen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Staatssekretärin! Die Lebbarkeit von Familie ist auch abhängig davon, wie Beruf und Familie vereinbart werden können, das haben auch Sie selbst heute schon gesagt. Dafür braucht es auch genügend Kinderbetreuungseinrichtungen, doch auf diese sind Sie bislang nur wenig eingegangen. Ich frage Sie daher: Was tun Sie für den flächendeckenden Ausbau von bedarfsgerechten, nämlich auch ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen in den nächsten Jahren?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die Kinder­betreuung ist sicher ein wichtiger Teil einer funktionierenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie, das steht außer Diskussion. Es steht aber auch außer Diskussion, dass so wie in der Vergangenheit auch in Zukunft die Kompetenz und die Letztver­antwortung für Kinderbetreuung bei den Ländern und Gemeinden liegen.

Ich bin mir aber gerade als Familienpolitikerin dessen bewusst, dass wir diese Problematik in ihrer Gesamtheit sehen müssen und dass wir alle dafür die Verant­wortung haben. Daher haben wir im heurigen Jahr gemeinsam mit den Vertretern der Länder und mit den Vertretern der betreffenden Institutionen in zahlreichen Be­sprechungen und in verschiedenen Arbeitsgruppen einen Weg gesucht, der auch dem Bund signalisieren lässt, dass uns Kinderbetreuung so wichtig ist, dass wir uns ganz gezielt einbringen.

Das Ergebnis hat gezeigt, dass es nicht nur darum geht, dass Kinderbetreuungsplätze fehlen – aber nicht in dem Ausmaß, wie es manchmal kolportiert wurde und wie es auch, sage ich, von den Eltern oder von den Müttern gewünscht wird –, sondern darum, wie die Fakten sind, was Tatsache ist. Es ist so, dass vor allem in ver­schiedenen Regionen – und es gibt ja sehr unterschiedliche Bedürfnisse, je nach dem, ob im ländlichen oder städtischen Bereich –, also regional und punktuell, Einrichtungen oder Betreuungsmöglichkeiten abgehen.

Daher haben wir auf Grund einer einheitlichen Bedarfserhebung, für die alle Länder ihre Daten bekannt gegeben haben, eine Basis dafür geschaffen, dass jedes Bundesland für sich weiß, wo noch nachgebessert werden muss, was bei ihm im Besonderen fehlt. Es ist von der Statistik Austria eine sehr seriöse Bedarfserhebung und Statistik erstellt worden, die auch allen Ländern zugegangen ist. Seitens des Bundes stellen wir, wie heute schon erwähnt, Mittel in der Höhe von 700 000 € zur


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