Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 28

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haben und das jenen Familien zugute kommt, die Zwillinge, Drillinge oder vielleicht auch Vierlinge haben; die Zahl der Zwillingsgeburten ist, sage ich jetzt auch einmal, im Steigen begriffen. Wir haben derzeit 2 800 Familien, die für Zwillinge Mehrlingskinder­geld beziehen, und daher ist diese Leistung eine sicher wichtige und notwendige.

Wir haben als zusätzliche Leistung die erhöhte Familienbeihilfe ab Geburt eines behin­derten Kindes eingeführt. – Auch richtig und notwendig.

Wir haben den Mehrkinderzuschlag ab dem dritten Kind verbessert, was meiner Meinung nach auch sehr notwendig ist und vor allem signalisiert, dass uns Familien mit mehreren Kindern ein besonderes Anliegen sind, denn gerade jene Familien mit mehreren Kindern sind diejenigen, die sehr leicht unter die Armutsgrenze fallen.

Wir haben, wie gesagt, Freifahrten, Fahrtkostenzuschüsse verbessert – verbessert in dem Sinn, dass jetzt, glaube ich, keine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mehr ausgenommen ist. Vor allem haben wir – was auch wichtig ist – eine Vereinfachung geschaffen, da jetzt alle Freifahrten im Verbund eingebunden sind, und dadurch sind auch bessere Konditionen für die öffentliche Hand gegeben. Natürlich soll man Geld für die Familien bereitstellen, aber trotzdem sollte man schauen, wie man in der Verwaltung und in der Abwicklung sparen kann. – Also auch hier haben wir wesentliche Verbesserungen geschaffen.

Ich denke, das ist ein großes Paket und – neben den Pensionszeiten, die ich schon ausführlich angeführt habe – etwas, das zeigt, dass Familie dieser Regierung etwas wert ist.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Wir kommen zur nächsten Zusatz­frage, zur Frage des Herrn Bundesrates Zellot. – Bitte.

 


Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Frau Staatssekretärin Haubner hat die Leistungen des Familienlastenausgleichsfonds so ausführlich angeführt, dass ich auf eine weitere Frage verzichte. – Danke.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zur 7. Anfrage, die Herr Bundesrat Mag. Baier stellt. Ich darf ihn um deren Verlesung bitten.

 


Bundesrat Mag. Bernhard Baier (ÖVP, Oberösterreich): Frau Staatssekretärin! Meine Frage lautet:

1367/M-BR/2004

„Wie haben Sie den Ministerratsauftrag vom März 2003 betreffend Erstellung eines Nationalen Aktionsplanes ,Kinder & Jugend‘ umgesetzt?“

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die Erstellung eines Nationalen Aktionsplanes für Kinder und Jugendliche ist auch ein wichtiger Teil einer Politik für die Familien, für die Jugend, für die Kinder. Eine familienfreundliche und kinderfreundliche Gesellschaft ist ein besonderes Anliegen quer durch die Parteien, meine ich, und hier können wir sicher noch einiges mehr machen.

Ich habe den Auftrag der Bundesregierung vom 11. März letzten Jahres übernommen, einen Nationalen Aktionsplan für die Rechte von Kindern gemäß der Übereinkunft des Weltkindergipfels von 2002 zu koordinieren.

Dafür habe ich zu Beginn auf allen institutionellen Ebenen – also bei Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern, NGOs und vor allem auch den Kindern selbst – zur


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