Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 29

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Mitarbeit eingeladen. Wir haben am 26. November 2003 mit einer entsprechenden Auftaktveranstaltung, mit einem entsprechenden Signal nach außen aufgezeigt, dass uns diese Entwicklung sehr wichtig ist und dass wir die Umsetzung der Kinderrechte im Sinne der Kinderrechtskonvention ernst nehmen.

Es wurde dann die Arbeit von einer Steuerungsgruppe, der VertreterInnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden, der Wissenschaft und der NGOs angehörten, koor­diniert, und es haben sich vier Arbeitsgruppen gebildet, die sehr unterschiedlich besetzt waren, die die Zielsetzungen einer zukünftigen Kinderrechtspolitik erarbeitet haben.

Die Ergebnisse aus diesem ganz offenen Prozess, in den Vertreter aus wirklich allen Ebenen eingebunden waren, wurden in einem wissenschaftlichen Bericht zusammen­gefasst. Dieser Bericht enthält sehr viele Ideen, sehr viele Forderungen, sehr viel Wissen, die die Hunderten Mitwirkenden aus den Arbeitskreisen aufgestellt haben. Eine Zusammenfassung ist schon seit einigen Wochen auch im Internet abrufbar und ablesbar.

Das ist für uns die Grundlage für einen Nationalen Aktionsplan, der zurzeit in Abstim­mung mit den anderen Ressorts aufgestellt wird und den wir noch im November dieses Jahres im Rahmen eines Ministerratsbeschlusses verabschieden wollen. Er wird dann dem Parlament zugehen und in einer entsprechenden Debatte auch von den Parla­mentariern bewertet werden.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Wird eine Zusatzfrage ge­wünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Mag. Bernhard Baier (ÖVP, Oberösterreich): Frau Staatssekretärin! Welche Maßnahmen planen Sie im Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan für 2005 und 2006?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Ich darf vielleicht darauf hinweisen, dass wir jetzt in der Endabschätzung und Endbewertung sind, wo alle Ressorts eingebunden sind, weil sich die Maßnahmen ja nicht nur auf den Sozialbereich, also auf das Sozialministerium, auf die Jugendpolitik beschränken. Ich möchte mich hier vorerst einmal mit den anderen Regierungsressorts abstimmen und den Aktionsplan dann entsprechend vorstellen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn Mag. Gudenus gestellt. – Bitte.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Staatssekretärin! Welche Überlegungen bestehen in Ihrem Ressort hinsichtlich eines Familien- beziehungsweise Muttergehaltes? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Müttern Ge­rechtigkeit zuteil werden zu lassen, das ist ein großes Anliegen dieser Regierung, und seit dem Jahr 2000 zeigen wir, dass Mütter und ihre Arbeit für uns besonders wichtig sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Daher sollte das nicht auf ein Gehalt für Mütter reduziert werden, sondern es sollten die Leistungen, die in der Familie erbracht werden, entsprechend honoriert werden.

 


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