Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 30

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Dabei geht es in erster Linie um die Leistungen im Rahmen der Kindererziehung, die jetzt eine sehr gute Basis für eine eigenständige Pension darstellen, da die erforderliche Erwerbstätigkeit für Mütter wesentlich gesenkt wurde, und zwar von 15 auf 7 Jahre, wodurch es zu einer leichteren Erreichbarkeit einer eigenständigen Pen­sion kommt. Das ist das eine.

Das Zweite ist, dass es auch im Bereich der Pflegetätigkeit Verbesserungen gibt – auch in diesem Bereich sind es wieder Frauen, die ihre Eltern, ihre Angehörigen pflegen. Es gibt Verbesserungen in dem Sinn, dass Zeiten dieser Pflege als echte Erwerbszeiten gelten und auch auf diese erforderlichen sieben Jahre angerechnet werden. Außerdem gibt es in diesem Bereich nach wie vor eine begünstigte Weiterversicherung.

Um es kurz zusammenzufassen: Wir zeigen mit dem, was wir jetzt machen, ganz klar, dass Familienarbeit und Erwerbsarbeit in unseren Augen gleichwertig sind, und setzen damit die richtigen ersten Schritte in Richtung Verbesserung für jene, die Kinder erziehen, die Ältere pflegen und betreuen, sodass diese Personen nicht zu den Benachteiligten unserer Gesellschaft gehören. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Kerschbaum, bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Frau Staatssekre­tärin! Sie haben vorhin erwähnt, dass Sie die UN-Kinderrechtskonvention sehr ernst nehmen wollen. Daher meine Frage: Welche Rechte der UN-Kinderrechtskonvention sind in Österreich noch nicht umgesetzt, und wann wird das in Angriff genommen?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die UN-Kinderrechtskonvention enthält vor allem folgende Rechte: das Recht auf eine gedeih­liche Entwicklung, das Recht auf eine gewaltfreie Entwicklung, das Recht auf Zugang zu Bildung und Ausbildung. Das sind drei Bereiche, die sehr wichtig sind, und diese drei Bereiche müssen, denke ich, die Basis für einen künftigen Nationalen Aktionsplan sein.

Das Recht auf eine gewaltfreie Entwicklung, auf eine gewaltfreie Erziehung ist für mich als Staatssekretärin für Soziales etwas sehr Notwendiges und Wichtiges, denn die Erfahrung zeigt, dass gerade Kinder als die Schwächsten der Gesellschaft immer wieder Opfer von Gewalt werden, aber nicht nur Opfer von Gewalt in der Familie, sondern auch in anderen Bereichen. Daher ist es, denke ich, notwendig, hier noch mehr zu tun.

Wir haben im Bereich unserer Familienberatungsstellen in einzelnen Beratungsstellen Schwerpunkte gesetzt, um hier Prävention zu üben, um der Gewalt in den Familien vorzubeugen, auch mit den Interventionsstellen gegen Gewalt, die zwar nicht aus unserem Ressort finanziert werden, mit denen wir jedoch laufend zu tun haben. Wir unterstützen auch sehr die Kinderschutzzentren beziehungsweise die Eltern-Kind-Zentren, wo das zusammenläuft.

Gerade bei den Vorarbeiten für den Nationalen Aktionsplan hat sich für mich gezeigt, dass für die Kinder selbst der Wunsch nach Frieden und gegen Gewalt einer der vordringlichsten Wünsche ist. Wir haben im Rahmen dieser Arbeiten Kinder gefragt – es war eine gemeinsame Aktion der Kinderfreunde und der Katholischen Jungschar –, welche Wünsche sie haben. An erster Stelle stand: mehr Freizeit und die ent-


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