Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 32

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1372/M-BR/2004

„Wie werden Frauen von der Schwerarbeiterregelung profitieren können, wenn das Regelpensionsantrittsalter und das Schwerarbeiterpensionsantrittsalter das 60. Le­bensjahr ist?“

(Bundesrätin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Grundsätzlich werden Frauen in Zukunft von der Schwerarbeiterregelung profitieren können, wenn­gleich – und das ist richtig – die Angleichung erst im Jahr 2024 stattfinden wird, denn bis zum Jahr 2024 haben wir eben noch das unterschiedliche Zugangsalter von Frauen und Männern, und erst dann kommt das zum Tragen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Ich hätte gerne eine Zusatzfrage gestellt, die Sie jetzt aber schon beantwortet haben. Meine Frage: Wann werden Sie die vom Herrn Bundesminister so oft angekündigte Schwerarbeiterregelung vorlegen?

(Bundesrätin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Staatssekretärin, bitte.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Derzeit läuft im Sozialministerium unter der Federführung des Herrn Sozialministers eine Arbeits­gruppe gemeinsam mit den Sozialpartnern, mit den Arbeitsmedizinern, denn die Materie ist nicht nur sehr sensibel, sondern auch sehr schwierig. Es gibt in Europa nichts einer Schwerarbeiterregelung Vergleichbares. Daher sind die Arbeitsmediziner sehr intensiv daran beteiligt, da es auch darum geht, als Schwerarbeit nicht nur Tätigkeiten körperlicher Schwerarbeit zu definieren, sondern auch psychische Belastun­gen zu definieren; das ist insbesondere für Frauen wichtig, die auch einmal von dieser Schwerarbeiterregelung profitieren sollen und die in vielen Bereichen tätig sind, in denen sie starken psychischen Belastungen ausgesetzt sind und nicht so sehr körperlichen Belastungen.

Das läuft jetzt im Rahmen dieser Möglichkeiten sehr gut. Der späteste Zeitpunkt ist der 1. Jänner 2007, der ins Auge gefasst ist.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Diesner-Wais, bitte.

 


Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Frage wäre ähnlich gewesen: Wie weit sind die Arbeiten für die Schwerarbeiterregelung?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. Daher die nächste Zusatzfrage von Herrn Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Denken Sie daran, das unterschiedliche Pensionsantrittsalter von Frauen jenem der Männer anzugleichen?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Staatssekretärin, bitte.

 


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