Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 56

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2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungs­leistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten (622 d.B. und 634 d.B. sowie 7131/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Angela Lueger. Ich bitte sie um die Bericht­erstattung.

 


Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend die Verein­barung gemäß Artikel 15a B‑VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versor­gungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung. Ich komme sogleich zum Ausschussantrag:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Kühnel das Wort.

 


12.01

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Gerade ein Wechsel, also: Meine Herren Präsidenten! (Vizepräsident Mag. Pehm übernimmt den Vorsitz.) Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht heute um eine Artikel-15a-Vereinbarung nach dem Bundes-Verfassungsgesetz, die bein­haltet, dass die entsprechende medizinische Versorgung für Insassen von Justizanstal­ten gegeben ist, aber vor allem, dass hier etwas verbessert wird.

Dieses Abkommen zeigt, dass Österreich einerseits – auch wenn das manchmal kritisiert wird – doch ein sehr ausgebildeter Rechtsstaat ist, dass die Resozialisierung von Häftlingen ein ganz besonderes Anliegen ist, dass wir den Menschenrechten und vor allem auch der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechend verpflichtet sind und dass der ordentliche Umgang mit Menschen, egal, ob jemand straffällig geworden ist oder nicht, einfach zu unserem Ethos dazugehört.

Es geht hier darum, dass der Strafvollzug so menschlich wie möglich gestaltet wird. Durch diese Maßnahmen ist in den Jahren von 1989 bis 2000 eine Kostenexplosion eingetreten, sodass es einfach notwendig gewesen ist, da endlich eine Lösung zu finden. Diese Kostenexplosion ist darauf zurückzuführen, dass die stationäre Unter­bringung von geistig abnormen Rechtsbrechern entsprechend sichergestellt werden musste. Die Kosten sind von 1989 bis 2000, was die normale medizinische Versorgung betrifft, um 250 Prozent gestiegen, aber bei den abnormen Rechtsbrechern um 445 Prozent.

Jetzt war es notwendig, eine Lösung zu finden. Diese ist gefunden worden, solidarisch zwischen den Ländern und dem Bund. Die Länder haben sich bereit erklärt, ungefähr 8,5 Millionen € dazu beizutragen.

Meine Fraktion unterstützt dieses Abkommen. Wir sind froh, dass es zu dieser vernünftigen und effizienten Lösung gekommen ist. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.04

 


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