Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 72

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Sie hatte auch eine internationale Pionierwirkung. Österreich war damals nach skan­dinavischem Vorbild – ich habe das historisch nachvollzogen – der siebente oder achte Staat, der eine Volksanwaltschaft eingerichtet hat. Heute ist das bei ungefähr 120 Staaten mit ähnlicher Ausstattung gegeben.

Das hängt mit den Kompetenzen und der Ausstattung der Volksanwaltschaft zusam­men. Insbesondere ist es mit den handelnden Personen verbunden. So ist die Volks­anwaltschaft dank der engagierten Tätigkeit ihrer Mitglieder zu einer unverzichtbaren Wächterin der Bürgerrechte und einer bürgernahen, serviceorientierten Verwaltung geworden. Das soll ganz besonders hervorgehoben werden.

Aus dem Bericht geht hervor, dass im Jahr 2003 die Zahl der Prüfverfahren in der Bundesverwaltung mit 4 184 leicht rückläufig war, in der Landesverwaltung ist mit 2 363 Fällen auch ein geringer Rückgang festzustellen. Es wurden aber auch mehr Fälle an die Volksanwaltschaft herangetragen, die jedoch auch wegen Unzuständigkeit abgewiesen werden mussten. Das zeigt einerseits, dass der Bürger Zugang zum Recht sucht, dass andererseits hingegen auch Vertrauen gegenüber der Volksanwaltschaft zum Ausdruck gebracht wird.

Die unterschiedliche Länderquote, die auch aufgeschlüsselt ist, ist interessant, nämlich wie viele Fälle sozusagen ... (Volksanwalt Dr. Kostelka betritt den Sitzungssaal.) – Ich begrüße den amtierenden Vorsitzenden der Volksanwaltschaft, ich habe gerade das Hohe Lied auf Ihre bedeutende Tätigkeit gesungen und werde das fortsetzen. Es gibt also eine unterschiedliche Beschwerdehäufigkeit in den einzelnen Bundesländern. Diese ist in der Ostregion am stärksten – möglicherweise hängt das auch mit dem Standort der Volksanwaltschaft und der Behörden zusammen –, während Salzburg, Kärnten, die Steiermark und Oberösterreich weit dahinter rangieren. Vorarlberg und Tirol nehme ich aus, weil es ja dort eigene Landesvolksanwaltschaften gibt.

Ich habe gesagt, allgemein ist ein leichter Rückgang der Zahl der Prüfverfahren in der Verwaltung feststellbar, während – das war ja heute schon Teil einer Debatte, die sehr engagiert mit der neuen Justizministerin geführt wurde – ein Zuwachs der Fallzahlen beim Bundesministerium für Justiz zu verzeichnen ist. Kollege Wiesenegg hat das als Erster angesprochen; es ist mehrfach in der Diskussion erwähnt worden, dass die überlangen Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit ein sehr schwieriges Problem sind.

Es ist auch die Grundrechtscharta der Europäischen Union zitiert worden, die sehr schön im Grundrechtsteil des Berichtes der Volksanwaltschaft dargestellt wird. Das möchte ich jetzt nicht noch einmal wiederholen, sondern nur bekräftigend kurz ansprechen. Es ist das – es wird auch mitgeteilt, dass das nicht allein an den Richtern liegt, sondern auch an den Sachverständigen – ein sehr komplexes Problem. Insofern ist es auch nicht allein mit einer höheren Personalzahl in der Verwaltung lösbar.

Ich komme zum nächsten Thema. Ich habe mit großer Freude festgestellt, dass es ein gemeinsames Anliegen von uns allen gewesen ist, die Sendung „VolksAnwalt“ wieder ins Fernsehen zu bringen. Ich glaube, Kollege Schennach und ich haben damals im Zusammenhang mit der ORF-Gesetz-Novelle auch hier im Haus unsere Freude darüber zum Ausdruck gebracht, dass der ORF diese Sendung wieder eingeführt hat, was auch eine ganz wichtige Unterstützung der Position der Volksanwaltschaft bringt. Diese Form der Öffentlichkeit ist auch sehr wirksam im Interesse des Rechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger.

Die Volksanwaltschaft ist natürlich, wie alle Teile der österreichischen Bundes­verfassung, Teil der Beratungen des Österreich-Konvents, in dem die Volksanwalt­schaft ganz besonders prominent vertreten ist, weil der gegenwärtige Vorsitzende der Volksanwaltschaft auch Mitglied des Präsidiums des Österreich-Konvents ist und dort dem mittlerweile gewählten neuen Herrn Bundespräsidenten als stellvertretendes


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