Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 73

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Konventspräsidiumsmitglied nachgefolgt ist. Ich selbst hatte das Vergnügen, mit dem Herrn Volksanwalt, solange er noch nicht in die hohen Lichtungen des Präsidiums entrückt war, im Ausschuss 8, Demokratische Kontrollen, in dem er mein Vorsitzender war, zusammenzuarbeiten, insbesondere den Rechnungshof und die Volksanwalt­schaft betreffend. Kollege Professor Kostelka war dort Mitglied, Professor Böhm war ab und zu auch in diesem Ausschuss vertreten; er ist auch in vielen anderen Ausschüssen tätig.

Es wurde über mögliche Veränderungen und Reformen der Volksanwaltschaft dis­kutiert. Die Volksanwaltschaft selbst hat im Schlussteil ihres Berichtes auch einige Vorschläge gebracht. Allgemein ist die bewährte Tätigkeit sehr hervorgehoben worden. Es gibt im Detail natürlich völlig unterschiedliche Vorstellungen. Sie werden verstehen, dass im Zusammenhang mit diesen unterschiedlichen Vorstellungen die Fraktion, die ich vertrete, ebenfalls unterschiedliche Vorstellungen zu dem hat, was das Kollegial­organ der Volksanwaltschaft dargestellt hat.

Ich erlaube mir, hier einen kurzen Hinweis zu geben. Eine wichtige Frage neben der Frage, welche Standards auszubauen sind, ist jene der Zusammensetzung der Volksanwaltschaft und der Bestellung beziehungsweise einer möglichen Abberufung ihrer Organe, die ja bisher nicht vorgesehen ist. Faktum ist, dass die Volksanwaltschaft in Zeiten eines Drei-Parteien-Parlaments in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre geschaffen wurde, weshalb man damals wohl aus diesen Gründen zur Zahl drei bei den Mitgliedern der Volksanwaltschaft gekommen ist, dass wir aber mittlerweile ein aus­geprägtes Vier-Parteien-Parlament haben. Das ist auch sehr erfreulich und wird künftig stabil bleiben.

Herr Fraktionsvorsitzender, ich sehe das ja als demokratische Bereicherung und Belebung im Sinne eines umfassenden Diskurses der verschiedenen gesellschaftlich relevanten Gruppen an. Das eine ist die Zivilgesellschaft, das andere ist aber, dass wir keine außerparlamentarische Opposition haben wollen, sondern einen parlamen­tarischen Diskurs, der möglichst bunt und vielfältig sein soll: grün, blau, rot und schwarz; es hat auch einmal hellblau gegeben.

Damals sind drei Volksanwälte – ich nehme an, aus diesen Gründen – vorgeschlagen worden. Es erscheint mir nicht sinnvoll, aus Gründen des Parteienproporzes die Zahl der Volksanwälte jetzt auf vier zu erhöhen. Eine Stärkung des Parteienproporzes, wenn das der Hintergedanke gewesen sein sollte, bedeutet ja per se die Erhöhung der Gefahr einer größeren Parteilichkeit. Es geht also um verfassungsrechtliche Vorkeh­rungen und darum, die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Volksanwaltschaft zu stärken.

Meiner Meinung nach ist bezüglich Rechnungshofspräsidenten und Volksanwälten – natürlich so wie bezüglich Bundespräsidenten – bei aller persönlichen Verpflichtung einer politischen Gesinnung gegenüber, die man nicht bei der Garderobe abgibt und auch nicht abgeben soll, Folgendes in der Amtsführung entscheidend: unparteiisch, unabhängig, überparteilich. Gerade deswegen erscheint mir ein neuer Bestellmodus, der eben nicht vom Parteienproporz bestimmt ist, besonders wichtig.

Seitens der Österreichischen Volkspartei sind im Österreich-Konvent Überlegungen eingebracht worden, Rechnungshof und Volksanwaltschaft in der Bestellung gleichzu­stellen. Ein Präsident und ein stellvertretender Präsident im Rechnungshof – das wäre eine Wiedereinführung, dazu komme ich gleich noch –, ein Volksanwalt und ein(e) stellvertretende(r) Volksanwalt/Volksanwältin. Das sollte gerade im Sinne der Stärkung dieser überparteilichen Funktion so sein.

Das ist eine gemeinsame Position, die auch Herr Professor Konecny mit mir mit­vertreten hat – ganz gleich, wie hoch die Zahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite