Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 74

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letztlich festgelegt werden wird. Eine Mitwirkung des Bundesrates an der Bestellung sowohl der Rechnungshofspitze als auch der Volksanwaltschaftsspitze scheint uns analog zur Frage, wie es auch beim Verfassungsgerichtshof erfolgt, sehr sinnvoll und zweckorientiert zu sein, da ja die Volksanwaltschaft – so wie der Rechnungshof – auch für Länder und Gemeinden zuständig ist – außer dort, wo es eben in zwei Bun­desländern eine andere Regelung gibt. Da gibt es mehrere Varianten. Das ist auch hier in diesem Hause einmal als gemeinsame Willenskundgebung in den neunziger Jahren zum Ausdruck gebracht worden: entweder Bestellung durch die Bundesversammlung oder – anderer Vorschlag – Bestellung des Präsidenten des Rechnungshofes bezie­hungsweise eines Volksanwaltes durch den Nationalrat und Bestellung des Vize­präsidenten des Rechnungshofes beziehungsweise des Stellvertreters des Volks­anwaltes durch den Bundesrat.

Insgesamt gehört in einer solch ernsthaften Diskussion auch dazu, die Abwahl- und Nachwahlmöglichkeiten genau zu prüfen. Auch da hat sich die Situation geändert, wobei es nie zu einer – es müssen alle Vorkehrungen dafür getroffen werden – Parteienwillkür kommen soll, ganz gleich wie diese Diskussionen ausgehen werden. Wir sind ja jetzt im Endspurt des Österreich-Konvents. Das wird dann ohnehin im Hause noch ausführlich zu debattieren sein. Bei allen Diskussionen muss im Vorder­grund immer die größtmögliche Wirksamkeit der Volksanwaltschaft im Interesse der Bürgerinnen und Bürger stehen.

Damit darf ich mit einem nochmaligen herzlichen Dank an die drei Mitglieder der Volksanwaltschaft für ihre engagierte Tätigkeit mitteilen, dass meine Fraktion dem 27. Bericht, wie bisher, gerne ihre Zustimmung geben wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

13.14

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Bevor ich dem nächsten Debattenredner das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass das Bundeskanzleramt über Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom heutigen Tag die Mitteilung gemacht hat, dass auf Vorschlag der gemäß Artikel 69 Abs. 2 B-VG den Bundeskanzler vertretenden Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer innerhalb des Zeitraumes vom 5. bis 7. November 2004 der Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll vertreten wird.

*****

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus.

Ich rufe zuvor Herrn Bundesrat Schimböck auf – er ist aber nicht anwesend.

Bitte, Herr Bundesrat Mag. Gudenus, Sie sind am Wort.

 


13.15

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Verehrte Volks­anwälte! Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir dieses wirklich beeindruckende Werk der Volksanwaltschaft in Händen haben, und nicht nur das, sondern es auch durch­gesehen und durchgelesen haben, können wir durchaus sagen, die Volksanwaltschaft hat eine entsprechende Entwicklung genommen.

Im Jahre 1977 ist sie ja nicht als Rechtsschutzeinrichtung im technischen Sinne ge­gründet worden, sondern als niedrigschwellige Institution, um einfach und unbüro­kratisch dem echt oder weniger echt belasteten Bürger zur Seite zur stehen. Seit diesem Zeitpunkt wurden eigentlich die der Volkanwaltschaft zustehenden und verfas-


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