sungsrechtlich
zugedachten Aufgaben nicht wesentlich beziehungsweise überhaupt nicht geändert.
Es hat sich aber das gesellschaftliche und das politische Umfeld
weiterentwickelt. Dem hat sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch
die Volksanwaltschaft angepasst und sich intern weiterentwickelt.
Am
1. März dieses Jahres hat im Rahmen des Österreich-Konvents die Volksanwaltschaft
Vorschläge eingebracht, die sie in die künftige Verfassung eingebunden haben
möchte.
Erstens:
Änderungen in der Bundesverfassung, zweitens: eine bessere Missstandskontrolle,
drittens: eine verstärkte parlamentarische Einbindung der Volksanwaltschaft,
und viertens: die Konzentration der Kontrolle bei der Volksanwaltschaft.
Wenn man
das so liest und von Ihnen auch hört, tönt das alles sehr sinnvoll und
zweckmäßig, weil man erkennt, dass die Volksanwaltschaft gut besucht
wird – sei es in Wien oder sei es bei den Sprechstunden in den
verschiedenen Bundesländern.
Dass Wien
mit 125 Beschwerden im Jahre 2002 Spitzenreiter ist, gefolgt vom
Burgenland mit 110 und Niederösterreich mit 100 Fällen, ist vielleicht
auch auf die Nähe zur Volksanwaltschaft selbst zurückzuführen. Aber das tut der
Sache keinen Abbruch, denn die Volksanwaltschaft zeigt, dass sie ihren Aufgaben
gerecht wird. Es waren insgesamt 7 078 Erledigungen im
Jahre 2003 festzustellen, das heißt, es gab mehr Erledigungen als
Prüfverfahren. Ein gewisser Rückstand, der aus welchen Gründen auch immer
vorhanden war, konnte also abgebaut werden.
Wir
konnten heute von der Frau Justizministerin hören, dass die Verfahrensdauer in
Zivilrechtsverfahren in Österreich im Durchschnitt acht Monate und drei
Tage – glaube ich, hat sie gesagt – beträgt. Das ist eine im
europäischen Durchschnitt wichtige Zahl. Nur haben österreichische Bürger, die
im Gerichtsverfahren stehen, nichts von einer durchschnittlichen Dauer und auch
nichts von Vergleichen mit Spanien oder Portugal. Die Bürger haben ein Recht
auf schnelle Verfahren. Aus dem Bericht der Volksanwaltschaft geht hervor,
dass so manche Verzögerung der Verfahren auf Grund der
Sachverständigengutachten entsteht. Das ist also ein Sachverhalt, der weder das
Gericht noch die Volksanwaltschaft trifft.
Aber man wird sicherlich Wege finden, eine Verfahrensbeschleunigung herbeizuführen, umso mehr, als – wie wir heute schon informiert worden sind – es nicht die Richter, die Staatsanwälte oder andere damit Befasste sind, die an Verzögerungen interessiert sind. Manchmal sind es – und das ist jetzt eine Bemerkung von mir – die beteiligten Streithansln, um es volkstümlich zu sagen, die selbst zur Verzögerung beitragen.
Ein Punkt, der mich als Seniorenvertreter betrifft – und ich möchte jetzt keineswegs alle Punkte, die in die Bereiche der Volksanwaltschaft fallen, auf die Seniorenfähigkeit oder -betroffenheit überprüfen –, ist die Angelegenheit betreffend den Bluthochdruck. Wir haben bei den Senioren die Feststellung gemacht, dass Senioren oftmals Führerscheine abgenommen werden oder an sie nur befristet ausgegeben werden, weil im Rahmen einer Untersuchung, die aus welchen Gründen auch immer stattfindet, festgestellt wird, dass sie entweder Bluthochdruck oder Altersdiabetes haben, vielleicht ihre Augen auch nicht immer ganz gut sind.
Wir erachten das deshalb als ungerechtfertigt, weil, wie man feststellen kann, ein Großteil der Unfälle im Straßenverkehr nicht von Senioren verursacht wird, auch wenn sie den einen oder anderen altersbedingten Zustand haben, der nicht mehr mit jenem der Jugend zu vergleichen ist, sondern in den meisten Fällen von jugendlichen, sehr jugendlichen Fahrern, die weder das Fahrzeug gewöhnt sind noch dem Alkohol abschwören können. Ich bitte daher die Volksanwaltschaft, bei allfälligen Vorkomm-
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