Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 75

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sungs­rechtlich zugedachten Aufgaben nicht wesentlich beziehungsweise überhaupt nicht geändert. Es hat sich aber das gesellschaftliche und das politische Umfeld weiterentwickelt. Dem hat sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch die Volksanwaltschaft angepasst und sich intern weiterentwickelt.

Am 1. März dieses Jahres hat im Rahmen des Österreich-Konvents die Volks­anwaltschaft Vorschläge eingebracht, die sie in die künftige Verfassung eingebunden haben möchte.

Erstens: Änderungen in der Bundesverfassung, zweitens: eine bessere Missstands­kontrolle, drittens: eine verstärkte parlamentarische Einbindung der Volksanwaltschaft, und viertens: die Konzentration der Kontrolle bei der Volksanwaltschaft.

Wenn man das so liest und von Ihnen auch hört, tönt das alles sehr sinnvoll und zweckmäßig, weil man erkennt, dass die Volksanwaltschaft gut besucht wird – sei es in Wien oder sei es bei den Sprechstunden in den verschiedenen Bundesländern.

Dass Wien mit 125 Beschwerden im Jahre 2002 Spitzenreiter ist, gefolgt vom Burgen­land mit 110 und Niederösterreich mit 100 Fällen, ist vielleicht auch auf die Nähe zur Volksanwaltschaft selbst zurückzuführen. Aber das tut der Sache keinen Abbruch, denn die Volksanwaltschaft zeigt, dass sie ihren Aufgaben gerecht wird. Es waren insgesamt 7 078 Erledigungen im Jahre 2003 festzustellen, das heißt, es gab mehr Erledigungen als Prüfverfahren. Ein gewisser Rückstand, der aus welchen Gründen auch immer vorhanden war, konnte also abgebaut werden.

Wir konnten heute von der Frau Justizministerin hören, dass die Verfahrensdauer in Zivilrechtsverfahren in Österreich im Durchschnitt acht Monate und drei Tage – glaube ich, hat sie gesagt – beträgt. Das ist eine im europäischen Durchschnitt wichtige Zahl. Nur haben österreichische Bürger, die im Gerichtsverfahren stehen, nichts von einer durchschnittlichen Dauer und auch nichts von Vergleichen mit Spanien oder Portugal. Die Bürger haben ein Recht auf schnelle Verfahren. Aus dem Bericht der Volks­anwaltschaft geht hervor, dass so manche Verzögerung der Verfahren auf Grund der Sachverständigengutachten entsteht. Das ist also ein Sachverhalt, der weder das Gericht noch die Volksanwaltschaft trifft.

Aber man wird sicherlich Wege finden, eine Verfahrensbeschleunigung herbeizuführen, umso mehr, als – wie wir heute schon informiert worden sind – es nicht die Richter, die Staatsanwälte oder andere damit Befasste sind, die an Verzögerungen interessiert sind. Manchmal sind es – und das ist jetzt eine Bemerkung von mir – die beteiligten Streithansln, um es volkstümlich zu sagen, die selbst zur Verzögerung beitragen.

Ein Punkt, der mich als Seniorenvertreter betrifft – und ich möchte jetzt keineswegs alle Punkte, die in die Bereiche der Volksanwaltschaft fallen, auf die Seniorenfähigkeit oder -betroffenheit überprüfen –, ist die Angelegenheit betreffend den Bluthochdruck. Wir haben bei den Senioren die Feststellung gemacht, dass Senioren oftmals Führer­scheine abgenommen werden oder an sie nur befristet ausgegeben werden, weil im Rahmen einer Untersuchung, die aus welchen Gründen auch immer stattfindet, fest­gestellt wird, dass sie entweder Bluthochdruck oder Altersdiabetes haben, vielleicht ihre Augen auch nicht immer ganz gut sind.

Wir erachten das deshalb als ungerechtfertigt, weil, wie man feststellen kann, ein Großteil der Unfälle im Straßenverkehr nicht von Senioren verursacht wird, auch wenn sie den einen oder anderen altersbedingten Zustand haben, der nicht mehr mit jenem der Jugend zu vergleichen ist, sondern in den meisten Fällen von jugendlichen, sehr jugendlichen Fahrern, die weder das Fahrzeug gewöhnt sind noch dem Alkohol abschwören können. Ich bitte daher die Volksanwaltschaft, bei allfälligen Vorkomm-


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