nissen dieser Art die Senioren in diesem Punkt zu unterstützen. Es wurde auch im Fall des Bluthochdrucks die Befristung aufgehoben.
Was mich bei
diesem Bericht etwas irritiert, ist Folgendes: Es wurden drei Gruppen von
Anregungen angeführt, die die Volksanwaltschaft gibt, aber von den Anregungen
einer legislativen Änderung wurden nur wenige umgesetzt. Das heißt, die
Mehrzahl der Anregungen versanden im Rahmen der Bürokratie, nur ganz wenige
werden aufgegriffen. Das ist ein Punkt, der mich irritiert, und ich hoffe,
dass man mir von Seiten der Volksanwaltschaft – die Volksanwältin Bauer
oder einer der beiden Herren Volksanwälte – Auskunft geben kann, warum es
so ist, dass die Anregungen, die gegeben werden, nicht gerne aufgegriffen
werden – aber es braucht auch nicht gerne zu sein – und nicht
umgesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
13.23
Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Bundesrätin.
13.23
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe auch den Bericht von hinten nach vorne gelesen und bin zuerst bei den legislativen Anregungen gelandet. Und ich habe festgestellt, dass eigentlich relativ wenig umgesetzt wird oder umgesetzt werden will. Mich würde auch interessieren, warum das so ist. Besonders in Bezug auf das Verkehrsministerium fällt mir das auf. Da ist das Verhältnis der Anregungen, die umgesetzt werden sollen, zu jenen, die nicht umgesetzt werden, 5 zu13. Das ist ein relativ schlechter Schnitt.
Das Verkehrsministerium hat mich naturgemäß besonders interessiert, und ich bin dann zu einem Punkt gekommen, wo es um den Bereich der Bundesstraßen geht. Da habe ich mir gedacht: Super, das ist ein eigener Punkt im Bericht!, habe dann aber leider erkennen müssen, dass dieser Punkt sehr kurz gefasst ist, eigentlich nur ein Drittel der entsprechenden Seite umfasst. Dort steht, dass es schwerpunktmäßig Beschwerden betreffend Lärmbelästigung waren.
Es gibt Studien vom VCÖ, die besagen, dass sich ein sehr großer Teil der Bevölkerung vom Verkehrslärm belästigt fühlt – es sind zirka 70 Prozent – und dass ein großer Teil der Bevölkerung unter Verkehrslärm leidet.
Dort, wo neue Straßen geplant sind, gibt es noch ein Anrecht der Anrainer auf Schutz vor Verkehrslärm. Allerdings hat dort, wo Bundesstraßen bereits für den Verkehr freigegeben sind – und dort nimmt der Verkehr immer mehr zu und dort gibt es sehr häufig Überschreitungen –, der Anrainer eigentlich überhaupt keinen Rechtsanspruch auf Schutz seiner Gesundheit, auf Schutz vor Lärm und vor Emissionen.
Nachdem es in Österreich kein existierendes Gesetz gibt, das das regelt, können Sie auch nicht besonders häufig eingreifen. Ich habe gelesen, dass es insgesamt nur 40 Beschwerdefälle in diesem Bereich gab. Es steht im Bericht auch nicht, dass in diesen Fällen besonders viel unternommen werden konnte.
Es wäre wirklich
wichtig, auch in Österreich diese Gesetzeslücke zu schließen. Ich weiß nicht,
wie Sie mit dieser Gesetzeslücke leben können, aber ich denke mir, nachdem etwa
70 Prozent der Österreicher vom Verkehrslärm betroffen sind und sich vom
Verkehrslärm belästigt fühlen, wäre es doch angebracht, diesbezüglich eine
Anregung an die Legislative zu geben. – Danke. (Beifall bei den
Grünen.)
13.25
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