Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 101

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

eigene Versicherungsaufsicht. Die Versicherungsaufsicht arbeitete mit der Banken­gruppe überhaupt nicht zusammen – das waren zwei unterschiedliche Sektionen –, und außerhalb des Ministeriums gab es eine Wertpapieraufsicht. Gerade in dieser Zeit gab es bedeutende Vorfälle im Bankenbereich – ich weise etwa nur auf die Rieger Bank, die Bank Burgenland hin –, und wir mussten daher handeln. Und wir haben uns nach entsprechend langen Vorbereitungsstudien, auch im Ausland, dazu entschlossen, eine Allfinanzaufsicht einzurichten, eine Allfinanzaufsicht, wo alle Sparten des Finanz­marktes in einem Institut zusammengefasst sind.

Selbstverständlich hat diese neue Finanzmarktaufsicht noch Aufbauarbeiten zu leisten, personell, qualitativ, und vor allem auch die Entwicklungen auf dem europäischen Markt zu beobachten. Und hier geschieht genau die gleiche Aufbauarbeit. Inzwischen ist schon eine internationale, eine europäische Finanzmarktaufsicht im Gespräch, wobei es von einzelnen Ländern noch sehr große Widerstände gegen eine supra­nationale Finanzmarktaufsicht gibt. Sie wollen eher eine nationale Finanzmarktaufsicht und nur die Zusammenarbeit zwischen diesen Instituten verbessern.

Ich glaube, das muss man in diesem Gesamtzusammenhang sehen. Wir setzen hier eine EU-Richtlinie um, wir passen dieses Institut laufend an die europäischen Anfor­derungen, an die gemeinsamen Erkenntnisse an, und mit diesem Börsegesetz wird, wie schon erwähnt wurde, auch die Stellung der Finanzmarktaufsicht wieder ver­bessert. Sie wird jetzt im gerichtlichen Strafverfahren wegen Insiderhandels analog den Finanzbehörden im gerichtlichen Finanzstrafverfahren gestärkt. Ich glaube, die Erfolge wachsen schrittweise und wir sind hier auf einem sehr, sehr guten Weg.

Das Finanzmarktwesen ist der in der EU am meisten harmonisierte Bereich, da bekanntlich Geld- und Wertpapiergeschäfte keine Grenzen kennen, und wir müssen daher im internationalen Gleichschritt handeln. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Es wurde auch beanstandet, dass die Strafen für den Insiderhandel zu gering wären. Wir haben bisher zwei Jahre gehabt und werden in Zukunft fünf Jahre haben, und außerdem wird man sich nicht mehr quasi freikaufen können, wie das beim General­direktor der Voest der Fall war. Die Diversion wird also ausgeschlossen sein. Das ist, glaube ich, eine durchaus angemessene Erhöhung: mehr als die doppelte Strafe als bisher.

Es wurde schon der internationale Vergleich angeführt: Deutschland hat fünf Jahre, Finnland vier Jahre, Frankreich und Großbritannien jeweils sieben Jahre, wobei aber dort der generelle Strafrahmen höher ist als in Österreich, und die Schweiz hat drei Jahre.

Ich glaube, wir haben mit diesem Börsegesetz eine sehr wirksame Maßnahme getrof­fen, und ich bedaure eigentlich, dass Sie dieser bedeutenden Verbesserung nicht zustimmen.

Frau Bundesrätin Lichtenecker! Sie haben quasi beanstandet, dass wir auf die Ent­wicklungshilfenotwendigkeiten nicht entsprechend reagieren. Wir waren auf einer relativ niedrigen Ausgangsbasis, und wir versuchen, das organisatorisch, aber auch finanziell zu verbessern. Ich versichere Ihnen, das ist ein Anliegen dieser Bundes­regierung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.07

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite