Im September dieses Jahres hat die EU-Kommission allen europäischen Staaten erstmals den Anbau von 17 Genmaissorten erlaubt. Es liegen aber bereits weitere Anträge vor, wie etwa für Zuckerrüben, Raps und Sojabohnen. Die Koexistenz- sowie Haftungsfrage werden in diesem Gesetz nicht geregelt. Ein Nebeneinander von gentechnikfreien und Gentechnik-Betrieben erscheint uns äußerst problematisch, denn Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen kann man nicht von gentechnikfreien Kulturen fern halten.
Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle hat die Regierung diesen Konsens gebrochen und die Gefahren für Konsumenten, Produzenten, Umwelt und das Grundbedürfnis vieler Menschen nach gentechnikfreien Lebensmitteln ignoriert. Österreich – Vorbild in ganz Europa – hat leider die Möglichkeit der Absicherung eines nachhaltigen Bio-Landbaus verpasst.
Die Struktur der Landwirtschaft in
Österreich lässt eine Freisetzung von gentechnisch verändertem Saatgut nicht
zu, ohne die Existenz der gentechnikfreien Betriebe zu gefährden. Eine
Möglichkeit einer Versorgungsmaßnahme würde im ÖPUL, dem österreichischen
Programm zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft, bestehen. (Ruf
bei der ÖVP: Nein!) Ein Großteil der österreichischen Landwirtschaft könnte
mit diesem ÖPUL gentechnikfrei gehalten werden, wenn dies mit der Verteilung
der Förderungsmittel verbunden würde. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ein
freiwilliges Programm!)
Es gibt in diesem Gesetz auch keine ausreichenden Haftungsbestimmungen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Bauern, die Gentechnik in der Landwirtschaft verwenden, wäre hier vielleicht anzudenken, damit Schadensfälle abgedeckt werden können. Es fehlen weiters Vorschriften zum Schutz von gentechnikfreien Produkten, sei es die Informationspflicht gegenüber dem Nachbarn oder seien es gewisse Mindestabstände zwischen den einzelnen Grundstücken und Kulturen.
Ein weiteres Problem stellt die Beweislast dar. Derzeit gibt es keine volle Beweislastumkehr, sondern nur eine Beweislasterleichterung. Der Geschädigte muss beweisen, dass die Beeinträchtigung seiner Kultur von einem bestimmten Verhalten des Nachbarn verursacht wurde, was sicherlich keine leichte Aufgabe ist.
Weiters wurde von der Möglichkeit eines bundesgesetzlichen Rahmens zur Schaffung von gentechnikfreien Zonen nicht Gebrauch gemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weitaus größeres Problem sehen wir jedoch im Bereich der Produktkennzeichnung. An dieser Stelle muss auf die Verordnung hingewiesen und deren Einhaltung eingefordert werden, dass die vollständige und zuverlässige Information der Verbraucher im Zusammenhang mit GVO und aus diesen hergestellten Produkten sowie Lebens- und Futtermitteln gewährleistet sein muss, damit die Verbraucher eine sachkundige Produktauswahl auch treffen können.
In den EU-Richtlinien ist nachzulesen, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von Gentechnik verboten werden kann. Das ist der Schutz der Gesundheit und der Schutz unserer Umwelt. In unserer Gesetzesvorlage ist nur mehr die Rede vom Schutz des Menschen, nicht jedoch vom Schutz der Umwelt. Das finden wir sehr bedenklich, da wir, um leben zu können, auch die hiefür notwendigen Bedingungen unserer Umwelt benötigen.
Hohes Haus! Österreich und sein überall anerkannter biologischer Landbau dürfen nicht gefährdet und kaputt gemacht werden. Unsere Bürger, die Produkte aus gentechnikfreier Produktion kaufen wollen, müssen auch in weiterer Zukunft Vertrauen in die heimischen Bauern und deren landwirtschaftliche Produkte haben können.
Meiner Kollegin Diesner-Wais möchte ich sagen: Auch ich komme aus dem schönen Waldviertel und bin stolz darauf, dass sich unsere Bauern einstimmig gegen Gen-
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