Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 109

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Es wird auch der besondere Schutz von Naturschutzgebieten durch die Europäische Kommission abgelehnt. Und die Europäische Kommission spricht sich ebenfalls gegen die vom Gesetzentwurf geforderte Information der Öffentlichkeit aus – etwas, was mir überhaupt vollkommen unverständlich ist: wie man die Öffentlichkeit kraft einer EU-Verordnung ausschließen soll!

Das Gesetz erfolgt ja zu diesem Zeitpunkt auch deshalb, weil eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof vorgesehen ist, der wir entgehen wollen. Aber da drängt sich mir schon die Frage auf, Kollegen und Kolleginnen: Wie weit sind wir ein souveräner Staat? Wäre es da nicht besser gewesen, wir wären nicht in die EU gegangen, wir wären souverän geblieben und könnten für uns selbst feststellen, ob wir die Gentechnik haben wollen oder nicht haben wollen? – Die Bevölkerung ist irritiert. Das weiß auch die EU und das weiß auch die Kommission, wer auch immer in Zukunft die Kommission stellen wird.

Das Ganze ist, wie wenn ich den Geist aus der Flasche herauslasse: Ich kann zwar zig Novellen zum ASVG machen, aber ich kann die Gentechnik nicht mehr rückgängig machen. Sie geht nicht mehr in die Flasche hinein. Ist sie einmal draußen, nimmt sie ihren Siegeslauf – ob dieser nun positiv, negativ oder in einer Mischform auftreten wird.

Kolleginnen und Kollegen! Da hilft uns auch nicht, dass gesagt wird, dass eine Befristung auf zehn Jahre erfolgt. In zehn Jahren ist die Sache gelaufen! Diese Befristung ist ein Placebo, eine Beruhigung gut meinender Gemüter, auch hier im Hohen Haus. Und ich gebe Ihnen den Rat, Kolleginnen und Kollegen: Seien Sie nicht so gut meinend, sondern nehmen Sie die Chance wahr! Sie brauchen heute hier nicht zuzustimmen!

Im Jahre 1797 haben ein Herr Martini und ein Herr von Zeiller das „Westgalizische Gesetzbuch“, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geschrieben, und es wurde in Westgalizien erprobt. Dieses Gesetzbuch wurde von 1797 bis 1811 erprobt. Haben Sie jemals erlebt, dass eines unserer Gesetze für einen gewissen Zeitraum erprobt worden ist? Und bei einem Gesetz wie diesem, welches solch lange nachwirkende Wirkungen haben kann, erfolgt keine Erprobung auf Sicherheit und Konsumentenfreundlichkeit?! Wer drängt uns denn, dieses Gesetz zu machen? – Die EU; das haben wir gehört. Und wer drängt die EU-Leute dazu, uns so zu drängen? Die Geschäftemacher? – Vielleicht die, denn die Bauern drängen nicht, und die Konsumenten drängen auch nicht, Kolleginnen und Kollegen.

Aus diesem Grunde werde ich mich – obwohl ich mich leichter täte und mein Gewissen wahrscheinlich heute Abend besser beieinander wäre, wenn ich bei diesem Gesetz mit Nein gestimmt hätte – der Koalitionsraison beugen, aber ich werde bei der Abstim­mung nicht im Saale sein. (Bundesrätin Auer: Das ist ja auch ein Ja! – Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das ist auch ja sagen!)

15.38

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Ebner das Wort.

 


15.38

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Lieber Herr Kollege Gudenus, ich zolle Ihnen wirklich Respekt! Ein Großteil der österreichischen Bevölkerung lehnt Gentechnik bei Lebensmitteln grundsätzlich ab. Herr Kollege Gudenus hat schon gesagt: Rund 1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher haben im Jahr 1997 das Gentechnik-Volksbegehren unterschrieben und damit auch zum Ausdruck gebracht, dass sie Gentechnik in der Landwirtschaft und bei den Lebensmitteln ablehnen.

 


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