Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 159

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Wimmler übernommen. Ich bitte sie um den Bericht.

 


Berichterstatterin Herta Wimmler: Geschätzte Frau Ministerin! Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des National­rates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fraunschiel. – Bitte.

 


18.56

Bundesrätin Andrea Fraunschiel (ÖVP, Burgenland): Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Der vorliegende Beschluss beruht auf einem Vier-Parteien-Antrag, und dieses Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Damit sollen die Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten betreffend kosmetische Mittel angeglichen werden.

Österreich hatte ja schon ein generelles Verbot von Tierversuchen bei der Herstellung von Kosmetika ausgesprochen. Österreich hatte da eine Vorreiterrolle, was aber sicherlich insofern einfacher war, als es in Österreich keine großen Kosmetikhersteller gibt.

Dieses Verbot war eine wichtige Maßnahme, bedeutete aber, dass zwar in Österreich hergestellte Kosmetika ohne Tierversuche hergestellt wurden, jedoch konnte das bei den in Österreich im Handel erhältlichen Kosmetika nicht festgestellt beziehungsweise nachgewiesen werden.

Nunmehr wird sichergestellt, dass Kosmetika, bei deren Herstellung Tierversuche durchgeführt werden, obwohl entsprechende Alternativen bereits erarbeitet und vali­diert wurden, nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Konsumentinnen – und, wie ich höre: auch immer mehr Konsumenten – können daher sicher sein, dass Produkte EU-weit nach denselben Standards hergestellt und kontrolliert werden.

Der meiner Überzeugung nach wichtigste Punkt: Tierleid kann damit vermieden werden. Es stellt ein Zeichen des Grades der Humanität einer Gesellschaft dar, wie mit Mitgeschöpfen umgegangen wird.

Daher ist unsere Fraktion selbstverständlich für ein solches Gesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

18.58

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.

 


18.58

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Jedes Jahr werden mindestens 35 000 Tiere allein in Europa und 1 000 weitere Tiere weltweit in qualvollen und unzuverlässigen Versuchen verwendet, um Kosmetika und deren Inhaltsstoffe zu testen. Hautcremes, Make-ups, Shampoos, Parfums, Zahnpasten und so weiter: All diese Produkte werden in Tierversuchen getestet.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite