Die Berichterstattung darüber hat Frau Bundesrätin Wimmler übernommen. Ich
bitte sie um den Bericht.
Berichterstatterin
Herta Wimmler: Geschätzte
Frau Ministerin! Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des
Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot des
Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden
sind.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am
3. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen
den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fraunschiel. – Bitte.
18.56
Bundesrätin Andrea Fraunschiel (ÖVP, Burgenland): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Der vorliegende
Beschluss beruht auf einem Vier-Parteien-Antrag, und dieses Gesetz dient der
Umsetzung einer EU-Richtlinie. Damit sollen die Rechtsvorschriften der
EU-Mitgliedstaaten betreffend kosmetische Mittel angeglichen werden.
Österreich hatte ja schon ein generelles Verbot von
Tierversuchen bei der Herstellung von Kosmetika ausgesprochen. Österreich hatte
da eine Vorreiterrolle, was aber sicherlich insofern einfacher war, als es in
Österreich keine großen Kosmetikhersteller gibt.
Dieses Verbot war eine wichtige Maßnahme, bedeutete
aber, dass zwar in Österreich hergestellte Kosmetika ohne
Tierversuche hergestellt wurden, jedoch konnte das bei den in Österreich im
Handel erhältlichen Kosmetika nicht festgestellt beziehungsweise
nachgewiesen werden.
Nunmehr wird sichergestellt, dass Kosmetika, bei
deren Herstellung Tierversuche durchgeführt werden, obwohl entsprechende
Alternativen bereits erarbeitet und validiert wurden, nicht mehr in Verkehr
gebracht werden dürfen. Konsumentinnen – und, wie ich höre: auch immer
mehr Konsumenten – können daher sicher sein, dass Produkte EU-weit nach
denselben Standards hergestellt und kontrolliert werden.
Der meiner Überzeugung nach wichtigste Punkt: Tierleid kann damit vermieden
werden. Es stellt ein Zeichen des Grades der Humanität einer Gesellschaft dar,
wie mit Mitgeschöpfen umgegangen wird.
Daher ist unsere
Fraktion selbstverständlich für ein solches Gesetz. (Beifall
bei der ÖVP.)
18.58
Präsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin
Ebner. – Bitte.
18.58
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Jedes Jahr werden
mindestens 35 000 Tiere allein in Europa und 1 000 weitere
Tiere weltweit in qualvollen und unzuverlässigen Versuchen verwendet, um
Kosmetika und deren Inhaltsstoffe zu testen. Hautcremes, Make-ups, Shampoos,
Parfums, Zahnpasten und so weiter: All diese Produkte werden in Tierversuchen
getestet.
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