Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 160

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Wenn man bedenkt, dass die Zahl der Versuchstiere seit dem Jahre 1999 um 32 Pro­zent gestiegen ist, sieht man, dass das eine alarmierend hohe Zahl ist. Im Bereich Kosmetik wird eine Vielzahl verschiedener Tierexperimente durchgeführt. Dazu gehört zum Beispiel ein schmerzhafter Augen- und Hauttest zur Untersuchung augen­reizen­der Eigenschaften, bei dem unbetäubten, in Kästen fixierten Kaninchen Substanzen in die Augen geträufelt werden. Der Hautreizungstest, bei dem der Teststoff auf die geschorene Rückhaut von Kaninchen oder Meerschweinchen gerieben wird, ist pure Tierquälerei!

Die Niederlande und England sind derzeit die einzigen Länder, die ein ausnahmsloses Verbot von Tierversuchen für Kosmetika und deren Inhaltsstoffe vorgeschrieben haben.

Gerade in der Kosmetikindustrie finden sich bereits Möglichkeiten, auf Tierversuche zu verzichten, da es zahlreiche Alternativmethoden zu Tierversuchen gibt, sei es mit neuen Labormethoden, verbesserten Prüfstrategien oder durch computerunterstützte Methoden, die Inhaltsstoffe auf ihren Aufbau und ihre Wirkung hin miteinander vergleichen können. Man könnte teilweise auch auf die altbewährten Kosmetikrohstoffe zurückgreifen, die den Kosmetikbedarf völlig abdecken würden.

Wenn wir derzeit irgendein kosmetisches Produkt kaufen, unterstützen wir im Allge­meinen die Durchführung dieser Tierversuche, auch wenn an dem Produkt selbst nicht mehr getestet wird. Wenn die Konzerne feststellen, dass immer mehr Menschen darauf achten, dass sie Kosmetikprodukte kaufen, die nicht an Tieren getestet wurden, und wenn sie feststellen müssen, dass immer mehr Menschen nicht bereit sind, Tierver­suche für Kosmetika mitzufinanzieren, dann werden diese Konzerne umdenken müssen und Alternativen zu Tierversuchen entwickeln müssen.

Viele Firmen preisen ihre Produkte mit dem Vermerk „tierversuchsfreie Kosmetik“, „ohne Tierversuche“ an. Dies stimmt nicht immer und ist eine Irreführung des Konsu­menten. Andere Firmen führen mit ihren Endprodukten Tierversuche durch, um bei Gesundheitsschäden der Anwender nicht haftbar zu sein.

Ziel aller politisch Verantwortlichen muss es sein, dass die Entwicklung von kosme­tischen Mitteln ohne Tierleid möglich ist und die Herstellung von Kosmetika ohne Tierversuche erfolgt.

Wir stimmen daher dem Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, zu. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mag. Himmer.)

19.02

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


19.02

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich, dass im Zuge der Ausschussverhandlungen die ursprüngliche Regierungsvorlage um wesentliche Punkte ergänzt werden konnte, sodass damit auch der grünen Fraktion eine Zustimmung möglich wurde und es sich beim vorliegenden Gesetz um einen Vier-Parteien-Antrag handelt.

Die Schönheitsindustrie mag ein umsatzstarker und lohnenswerter Wirtschaftszweig sein, damit lässt sich aber Tierquälerei nicht rechtfertigen. Einerseits sollte allein schon zu denken geben, dass überhaupt Produkte für Kosmetika verwendet werden, die derart starke und reizende Nebenwirkungen haben. Darüber hinaus dienen Tierver­suche in der Kosmetikindustrie auch weniger dem Schutz der Konsumentinnen und


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