Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 10

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Wichtig ist uns auch noch das Thema „Drogen am Steuer“. In meinem Ressort wird derzeit intensiv an der Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Ermögli­chung einer raschen und effektiven Verdachtsfeststellung von Drogenbeeinträchtigung gearbeitet. In diesem Zusammenhang sollen Drogentestgeräte sowohl eingeführt als auch für die Praxis evaluiert werden, sodass der Exekutive in Zukunft ein geeignetes Instrumentarium für Drogenschnelltests, damit großflächigere Screenings möglich sind, zur Verfügung stehen wird.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Speziell das Vormerksystem scheint eine ganz zentrale Maßnahme für die Umfallprävention im Straßenverkehr zu sein. Wie beurteilen Sie, Herr Staatssekretär, die Wirkung dieses Vormerksystems?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Ich gehe davon aus – und das ist ja der Grund, warum wir das einführen wollen –, dass die Einführung dieses Vormerksystems zu einer merkbaren Reduktion der Zahl der Unfallopfer führen und deshalb sehr positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben wird.

Diese Maßnahme wäre somit ein ganz wesentlicher Schritt zur Erreichung des Zieles des Verkehrssicherheitsprogramms, die Zahl der Verkehrstoten bis 2010 tatsächlich um die Hälfte zu reduzieren.

Wie Sie wissen, geht es bei diesem Vormerksystem nicht in erster Linie um die Ver­schärfung der Strafen, sondern vor allem um verhaltenspädagogische und bewusst­seinsbildende Maßnahmen. Wer dann gleichsam trotz Vormerkung, trotz der roten Karte, die er von der Behörde für sein Fehlverhalten erhalten hat, nicht lernfähig ist und trotzdem wieder Verkehrsdelikte begeht, dem kann beziehungsweise wird dann der Führerschein für drei Monate entzogen werden.

Die Begutachtungsfrist des diesbezüglichen Gesetzentwurfes hat letzte Woche ge­endet. Es werden nun die Stellungnahmen ausgearbeitet, und eine parlamentarische Behandlung ist Anfang des nächsten Jahres grundsätzlich vorstellbar.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Ing. Kampl gestellt. – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Herr Staatssekretär! Wie sieht die Zwischenbilanz bei den Verkehrstoten zum derzeitigen Zeitpunkt aus?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Die Zwischenbilanz sieht relativ positiv aus: Vom 1. Jänner bis 21. November dieses Jahres gab es auf dem österreichischen Straßennetz vorläufig 775 Verkehrstote. Das sind selbstverständlich nach wie vor zu viele, aber im Ver­gleichszeitraum des Vorjahres verunglückten nach endgültigen Zahlen 830 Menschen tödlich, sodass doch ein deutlicher Rückgang von 55 Verkehrstoten in diesem Ver­gleichszeitraum erkennbar ist, und das ist eine grundsätzlich positive Entwicklung.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundes­rätin Kerschbaum. – Bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Das Schnellfahren ist eine der häufigsten Unfallursachen. Warum wird das Schnellfah­ren nicht in den Punkteführerschein beziehungsweise in das Vormerksystem aufge­nommen?

 


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