Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 77

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Für mich ist noch etwas ein ganz wesentlicher Punkt, weshalb man zu dieser Geset­zesnovelle mit gutem Gewissen ja sagen kann. Fritz Neugebauer – und das ist wirklich einer der hellsten Köpfe im Nationalrat und ein guter Vertreter der Arbeitnehmer – hat zu diesem Gesetz auch ja gesagt. (Bundesrat Binna: Einer der besten Umfaller im Nationalrat!) Ich meine, man kann daher mit Fug und Recht die Bitte aussprechen, dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung zu geben.

13.40

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


13.41

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich werde mich zu diesem Verhandlungspunkt kurz fassen, denn eigentlich haben wir genau diese Regelung, allerdings damals bei der Änderung im ASVG, schon einmal diskutiert.

Wir, die Grünen, haben damals nicht zugestimmt und werden das auch diesmal nicht tun, vor allem deshalb nicht, weil die Änderung, die jetzt vorgenommen worden ist, nämlich dass der Vergleich des tatsächlichen Einkommens der letzten zwei Jahre als Grundlage für diese Berechnung herangezogen wird, unserer Meinung nach – wie auch schon bei der Änderung im ASVG – nicht wirklich der Kritik des Verfassungsge­richtshofes entspricht. Der hat nämlich kritisiert, dass die Berechnungsgrundlage die tatsächliche Versorgungslage der Betroffenen in vielen Fällen nicht widerspiegelt. Das ist auch durch die jetzt vorgenommene Änderung unserer Meinung nach nicht der Fall, und aus diesem Grund werden wir, wie schon letztes Mal, auch dieses Mal nicht zustimmen. – Vielen Dank.

13.42

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung. (Einige Bundesräte auf ÖVP-Seite stehen neben den Bankreihen.) – Ich bitte, die Plätze einzunehmen! Sie wissen, das Abstimmen geht nur vom eigenen Platz aus.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. (Einige ÖVP-Bundesräte haben noch immer nicht ihre Plätze eingenom­men.) – Bitte, im Stehen geht das nicht; bei allem, was recht ist.

Die Mehrheit scheint mir trotzdem gegeben zu sein, aber ich würde in diesem Fall vorschlagen, dass die Stimmen ausgezählt werden. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Herr Kollege, Sie sind ja nicht gesessen, also bitte, es wird so abgestimmt wie immer. (Bun­desrat Mag. Gudenus betritt mit erhobenem rechtem Arm den Sitzungssaal. – Allge­meine Heiterkeit.) – Herr Kollege Gudenus! Das trägt zwar zur Heiterkeit bei, aber ich würde Sie bitten, die Geschäftsordnung zu beachten.

28 : 24 – das ist die Mehrheit und damit angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Emissionszertifikategesetz, BGBl. I Nr. 46/2004, geändert wird (624 d.B. und 658 d.B. sowie 7147/BR d.B.)

 


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