Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 76

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Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Boden. – Bitte.

 


13.37

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Bei dieser Novelle geht es um die Art der Berechnung der Witwen- und Witwerpensionen im öffentlichen Dienst. Betroffen von dieser Adaptierung sind – das haben wir schon gehört – das Pensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz.

Drei Punkte, warum wir dieser Novelle nicht zustimmen können:

Erstens wird beim Vergleich der beiden Einkommen nur das Erwerbseinkommen herangezogen, nicht das Gesamteinkommen. Das heißt, wenn jemand Einnahmen aus Verpachtung, Vermietung oder Zinsen hat, so wird das nicht berücksichtigt. Hingegen wird, wenn man das Erwerbseinkommen der beiden Partner vergleicht und der, der früher verstirbt, weniger verdient hat, anderes nicht berücksichtigt.

Zweitens: Für die Berechnung ist nur ein zweijähriger Zeitraum vor dem Tod aus­schlaggebend. Unser Vorschlag wäre, eine längere Bemessung des Zeitraumes, in etwa die besten zwölf Jahre, für den Vergleich heranzuziehen.

Dritter Punkt: Ein weiterer Grund ist, dass sowohl die Arbeitslosensversicherung, die Krankenversicherung und auch die Unfallversicherung netto in die Vergleichsberech­nung einbezogen werden, aber leider nicht mit der Bemessungsgrundlage, sodass die unterschiedlichen Regelungen eine Verschlechterung für den sozial schlechter gestell­ten Partner bedeutet.

Dieser Novelle, die genauso wenig fair und gerecht ist wie Ihre so oft schon zitierte Pensionsharmonisierung, können wir leider nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.39

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.39

Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Diese Neuregelung in dieser Gesetzesnovelle hat eine große Arbeits­gruppe aus dem Sozialbereich vorgenommen. Reformen sind immer – Sie wissen es selbst – mit Schwierigkeiten verbunden und bringen gewöhnlich auch für denjenigen, der Reformen macht, keine großen Vorteile. Es braucht also dazu Mut, und es braucht viel Einfallsreichtum.

Die Lösungsvorschläge waren notwendig, um die Erkenntnisse des Verfassungsge­richtshofes zu verwirklichen, um den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zu entsprechen.

Bei der Novellierung handelt es sich um verhältnismäßig wenig Nachbesserungen oder zumindest nicht so gravierende Nachbesserungen. Sie bringt den Betreffenden kaum Nachteile. Das ist immer wieder betont worden, und das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

 


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