Der Ausschuss für
Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am
23. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Als Erster zu
Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Boden. – Bitte.
13.37
Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr
Staatssekretär! Bei dieser Novelle geht es um die Art der Berechnung der
Witwen- und Witwerpensionen im öffentlichen Dienst. Betroffen von dieser
Adaptierung sind – das haben wir schon gehört – das Pensionsgesetz,
das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz.
Drei Punkte,
warum wir dieser Novelle nicht zustimmen können:
Erstens wird beim
Vergleich der beiden Einkommen nur das Erwerbseinkommen herangezogen, nicht das
Gesamteinkommen. Das heißt, wenn jemand Einnahmen aus Verpachtung, Vermietung
oder Zinsen hat, so wird das nicht berücksichtigt. Hingegen wird, wenn man das
Erwerbseinkommen der beiden Partner vergleicht und der, der früher verstirbt,
weniger verdient hat, anderes nicht berücksichtigt.
Zweitens: Für die
Berechnung ist nur ein zweijähriger Zeitraum vor dem Tod ausschlaggebend.
Unser Vorschlag wäre, eine längere Bemessung des Zeitraumes, in etwa die besten
zwölf Jahre, für den Vergleich heranzuziehen.
Dritter Punkt:
Ein weiterer Grund ist, dass sowohl die Arbeitslosensversicherung, die
Krankenversicherung und auch die Unfallversicherung netto in die
Vergleichsberechnung einbezogen werden, aber leider nicht mit der
Bemessungsgrundlage, sodass die unterschiedlichen Regelungen eine
Verschlechterung für den sozial schlechter gestellten Partner bedeutet.
Dieser Novelle,
die genauso wenig fair und gerecht ist wie Ihre so oft schon zitierte
Pensionsharmonisierung, können wir leider nicht zustimmen. (Beifall bei der
SPÖ und den Grünen.)
13.39
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat
Kritzinger. – Bitte, Herr Bundesrat.
13.39
Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Diese
Neuregelung in dieser Gesetzesnovelle hat eine große Arbeitsgruppe aus dem
Sozialbereich vorgenommen. Reformen sind immer – Sie wissen es
selbst – mit Schwierigkeiten verbunden und bringen gewöhnlich auch für
denjenigen, der Reformen macht, keine großen Vorteile. Es braucht also dazu
Mut, und es braucht viel Einfallsreichtum.
Die Lösungsvorschläge waren notwendig, um die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes zu verwirklichen, um den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zu entsprechen.
Bei der Novellierung handelt es sich um verhältnismäßig wenig Nachbesserungen oder zumindest nicht so gravierende Nachbesserungen. Sie bringt den Betreffenden kaum Nachteile. Das ist immer wieder betont worden, und das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
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