Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 80

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getmittel für den Ausbau der Schiene höher als für den Ausbau der Straße. – Bitte nachlesen!

Da sich die Luftverschmutzung nicht von Grenzen aufhalten lässt, ist es zwar sehr er­freulich, dass man sich in Russland endlich dazu aufraffen konnte, das Kyoto-Protokoll zu unterzeichnen, aber im selben Maße ist es bedauerlich, dass sich die USA, China und Australien zu diesem wichtigen Schritt leider immer noch nicht bewegen ließen.

Als Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das Europäische Klimaschutzprogramm er­stellt, das gemeinschaftliche Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in allen Bereichen vorsieht. Im Rahmen dieses Programms wurde die Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft vom Rat und vom Europäischen Parlament beschlossen. Durch das gemeinschaftliche System soll es den am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen ermöglicht werden, auf kosteneffiziente Weise zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beizu­tragen. Es wird auch möglich sein, Zertifikate von Projekten im Ausland für die Abgeltung von Emissionen im Emissionshandelsystem zu verwenden.

Die Europäische Kommission hat bei der Prüfung des österreichischen Zuteilungs­planes festgestellt, dass die Regelung, die den Transfer von Emissionszertifikaten von stillgelegten Anlagen auf bestehende Anlagen desselben Inhabers erlaubt, mit der Richtlinie unvereinbar ist. Es wurde dem Zuteilungsplan mit der Auflage zugestimmt, dass diese Regelung beseitigt wird.

Im Vollzug des Emissionszertifikategesetzes haben sich vor allem hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens einige Bestimmungen in der Praxis als überarbeitungsnot­wendig herausgestellt. Das betrifft vor allem Klarstellungen im Genehmigungsverfahren und bei den Kosten für die Zulassung als unabhängige Prüfeinrichtungen.

Durch das EZG wird ein Anreiz geschaffen, in abgasarme Produktionsmethoden zu investieren. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb mein Vorredner dies in Zweifel ziehen konnte. Ich finde schon, dass es ein Anreiz ist.

Ziel ist, damit einerseits dem Klimawandel Einhalt zu gebieten und andererseits das Wirtschaftswachstum nicht zu behindern. Ich bitte Sie daher auch um Ihre Zustimmung zur Abänderung, zur Novellierung des Emissionszertifikategesetzes. (Beifall bei der ÖVP.)

13.54

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


13.54

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Emissionszertifikate­gesetz hat bei uns Grünen die Hoffnung geweckt, dass man tatsächlich eine ökono­misch und ökologisch effiziente Form der Umweltpolitik findet und diese auch verfolgt. Leider ist das in dieser Form nicht eingetreten.

Es gibt einige wesentliche Gründe dafür, dass wir diesem Gesetz nicht haben zustim­men können und in weiterer Folge auch dieser Novellierung nicht zustimmen können, die heute hier zur Beschlussfassung ansteht.

Ein wichtiges Argument für uns ist, dass Reduktionsziele nicht gesetzlich verankert wurden. Außerdem macht für uns der von Ihnen, Frau Roth-Halvax, so gelobte interna­tionale Emissionshandel nur sehr beschränkt Sinn. Wir hätten uns auch diesbezüglich


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