Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 89

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tionsgesellschaft zu vollziehen. Das Internet ermöglicht es uns, dass die Informationen aus der ganzen Welt in Sekundenschnelle bei uns zu Haus in unseren vier Wänden sind. Es sind aber auch sehr viele Bürger an wichtigen Informationen, die ihr direktes Lebensumfeld betreffen, interessiert. Sie wollen einfach davon erfahren und sich somit auch aktiv einbringen.

Daher ist der erweiterte Zugang zu den Umweltinformationen sehr zu begrüßen, denn gerade in der Umweltpolitik sind Transparenz und Zugang zu den Informationen sehr wichtig, denn in der Umweltpolitik wird sehr oft die emotionale Ebene angesprochen und es werden unbegründete Ängste und Vorurteile geschürt. Gleiche Information trägt sicherlich dazu bei, dass ein Thema auf sachlicher Ebene geklärt wird.

Unter der Aarhus-Konvention verstehen wir ein europäisches Übereinkommen, das darauf abzielt, der Öffentlichkeit bei umweltbezogenen Entscheidungen ein besseres Mitspracherecht zu gewähren. Die Aarhus-Konvention besteht aus drei Säulen: dem erleichterten Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen in Bezug auf Umwelt, der bes­seren Beteiligung der Öffentlichkeit und dem Zugang zu Gerichten in Umweltangele­genheiten.

In Anlehnung an dieses Übereinkommen findet der Begriff „Umweltinformation“ eine Präzisierung und auch eine Ausweitung, denn es betrifft nicht nur das Wasser, die Luft und den Boden, sondern auch die Energien, Emissionen, Lebensmittel und auch die Gesundheit.

In unserer letzten Sitzung haben wir sehr viel über die Gentechnik und das Gentech­nikgesetz diskutiert, und es gab auch sehr viele Bedenken dazu. Die Erweiterung des Begriffes „Umweltinformation“ betrifft nun auch gentechnisch veränderte Organismen.

Deutlich wird uns gezeigt, dass die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf Umweltangelegenheiten unserem Herrn Minister ein großes Anliegen ist, denn selbst das Wort „Behörde“, das für manche eine Schranke darstellt, wird ersetzt durch „informationspflichtige Stellen“.

Anzuführen wäre, glaube ich, auch noch, dass es sich oft um Firmendaten handelt. Dabei können auch Dritte betroffen sein, und da sollen klare Grenzen gezogen werden.

Ich selbst komme aus einer Gemeinde, die dem Klimabündnis beigetreten ist, und merke das Engagement der Bürger und Bürgerinnen in Bezug auf unsere Umwelt. Daher ist es wichtig, ihnen die Information und die Mitarbeit zu ermöglichen. Somit freut es mich besonders, dass Sie alle diesem Gesetz die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.26

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


14.26

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gospa president! Gospod minister! Drage kolegici in drage kolegi! Die Umwelt war uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten schon immer ein sehr wichtiges Anliegen. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und werden alles daransetzen, unsere Umwelt zu schützen.

Es ist für uns auch sehr wesentlich, dass die Öffentlichkeit über die umweltbezogenen Maßnahmen informiert wird – egal, ob das jetzt in schriftlicher, visueller, akustischer oder elektronischer Form erfolgt. Dadurch kann man Vorurteile und Ängste im Bereich des Umweltschutzes, die zwischen den Bürgern und Bürgerinnen und der Verwaltung,


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