Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 90

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die in Kontakt miteinander stehen, herrschen, abbauen beziehungsweise das Ver­trauen der Bürger in den Umweltschutz stärken.

Deswegen wird unsere Fraktion sowohl der Änderung des Umweltinformationsge­setzes als auch dem Übereinkommen von Aarhus – es hat ja meine Vorrednerin schon genau erklärt, um welche Punkte es sich da handelt, die ich nicht mehr wiederholen werde – zustimmen.

Wenn wir jetzt über Umweltinformationen und Umweltinformationsgesetze sprechen, sind das Informationen über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft, Wasser, Boden, Land, über Faktoren, wie Stoffe, Energie, Lärm, Strahlungen oder Abfall – ein­schließlich radioaktivem Abfall –, über Gesetze, Pläne, Umweltvereinbarungen sowie Informationen über Kosten-Nutzen-Analyse und über den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit.

Für uns ist sehr bedeutend, dass die Bürgerinnen und Bürger, die ein Recht darauf haben, über Maßnahmen auch im Umweltbereich informiert werden. Wir fordern die jetzige Bundesregierung und speziell Sie, Herr Minister, auf, dass es bei der Umset­zung zu mehr Transparenz in der Verwaltung, zu mehr Transparenz in den Verfahren, zu umfassenden Informationen an alle Beteiligten bis hin zum transparenten Umwelt- und Krisenmanagement kommt. Wie meine Vorrednerin auch schon betont hat, ist das dadurch ersichtlich, dass so viele Zugriffe auf die Homepage erfolgen.

Mit dieser Novelle wird das Umweltinformationsgesetz an die Erfordernisse der EU-Richtlinie 2003 und des Übereinkommens von Aarhus angepasst. Es ist mir aufge­fallen, dass diese Novelle erst auf Grund einer Rüge der EU-Kommission, das heißt erst nach Druck von außen, erfolgt, was so typisch für die jetzige Bundesregierung ist.

Im Rahmen der Budgetverhandlungen wurden für die Erstellung eines Umweltdaten­kataloges, welcher für das Umweltinformationsgesetz erforderlich ist, zirka 3 bis 4 Mil­lionen zugesichert. Eine Frage: Was ist mit dem Geld passiert?, denn die erforderliche Metadatenbank, welche in anderen EU-Mitgliedsländern, wie zum Beispiel Deutsch­land, und in der Schweiz existiert, soll in Österreich durch ein anderes System ersetzt werden. Wie schaut dieses System aus? – Das weiß ich leider nicht.

Weiters müssen Sie, Herr Minister, gemäß den Richtlinien, die wir umsetzen, alle vier Jahre einen Bericht an die Europäische Kommission abgeben. Dieser Bericht wäre 2009 fällig, und es wäre sehr schön, wenn auch wir diesen Bericht bekämen. (Die Red­nerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.31

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kampl. – Bitte.

 


14.31

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsi­dent! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Mit 1. Jänner 1995 ist Österreich Vollmit­glied der EU geworden. Österreich hat mit seinem Beitritt bekundet, am gesamten Prozess der Integration teilnehmen zu wollen. Der heutige EG-Wirtschaftsraum mit über 50 Prozent des Welthandels ist der größte Markt der Welt, und dementsprechend haben wir auch Verantwortung zu übernehmen.

Der EWR ist mit 1.1.1994 in Kraft getreten. Ziel des EWR ist die Verwirklichung des freien Verkehrs für Waren, Personen, Dienstleistung auf dem Land, in der Luft und auf dem Wasser und eine Kooperation in den Bereichen, die notwendig sind für Umwelt, Bildung, Forschung und Entwicklung.

 


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