Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 92

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Von den drei Säulen, die diese Konvention vorsieht, um ihr Ziel zu erreichen, ist erst eine jetzt in Umsetzung. Das Umweltinformationsgesetz erfolgt als Umsetzung einer EU-Richtlinie. Fleißaufgaben wurden dabei keine gemacht. Aber immerhin wird eine Hürde jetzt genommen, an der so manche Bürgerinitiativen bisher gescheitert sind, nämlich an der Amtsverschwiegenheit. Künftig ist es doch nicht mehr so leicht, den Zugang zu Daten zu verhindern. Denn es ist wichtig, dass wir Bürger die Daten, die unsere Lebensqualität beeinflussen, auch einsehen können. Ein Wermutstropfen dabei ist, dass das Gesetz nicht ausschließt, dass für die Daten Gebühren verlangt werden können, auch wenn im Ausschuss bestätigt wurde, es handle sich nur um Grenz­kosten. Aber ich weiß, das ist alles Auslegungssache. Zum Beispiel liegen in meiner Gemeinde die Grenzkosten für eine Kopie bei 40 Cent. Und es wäre schön, wenn diese Kosten noch verhinderbar gewesen wären, damit die Menschen wirklich gratis zu ihren Informationen kommen können.

Die zweite Säule der Aarhus-Konvention ist mehr Öffentlichkeitsbeteiligung bei umwelt­relevanten Genehmigungsverfahren. Eine Änderung des UVP-Gesetzes wird hoffent­lich in absehbarer Zeit erfolgen. Wir haben schon einmal darüber geredet, da haben Sie gesagt, in etwa einem halben Jahr wird es soweit sein. Ich würde mich schon sehr freuen, wenn Sie die Änderung des UVP-Gesetzes endlich einmal in Angriff nehmen würden.

Der dritte Punkt ist ein erleichterter Zugang zu Gerichten. Davon sind wir, wie ich meine, noch ziemlich weit entfernt. Das wird noch ein etwas größerer Brocken.

Aber jetzt noch zum Umweltinformationsgesetz: Der Weg von der österreichischen Amtsverschwiegenheit hin zum Weg der EU, den BürgerInnen den Zugang zum Wis­sen der Verwaltung zu öffnen. Die wesentlichen positiven Neuerungen des Umweltin­formationsgesetzes sind schon zum Teil angeführt worden: Ausweitung des Umweltda­tenbegriffes um den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, einschließ­lich der Kontamination der Lebensmittelkette, GVOs, Kulturstätten, Bauwerke sowie wirtschaftliche einschlägige Analysen und die Ausweitung der auskunftspflichtigen Stellen. Entscheidend ist in Zukunft, ob eine öffentliche Aufgabe unter der Kontrolle der öffentlichen Hand durchgeführt wird. Erfasst sind also auch Betriebe wie Austro Control, ÖBB, private Trinkwasserversorger. Auskunft verweigernde Bescheide erlässt die kontrollierende Behörde für diese Stelle.

Ein weiterer positiver Punkt ist die aktive Informationspflicht im Falle einer Katastrophe.

Ein paar Kritikpunkte gibt es zu diesem Gesetz auch – wir werden trotzdem zustim­men –, nämlich dass der Umweltdatenbegriff „Waren“ oder „Lebensmittel“ als solcher nicht aufgenommen wurde, sondern dass etwa auf die „Kontamination der Lebens­mittelkette“ abgestellt wurde.

Der Katalog der Ablehnungsgründe wurde wesentlich erweitert. Es handelt sich um relative Ablehnungsgründe, zum Beispiel: nur wenn eine Gefahr für die Landesverteidi­gung durch Datenweitergabe entsteht. Und, wie gesagt, eine Kostenfreiheit der Daten wurde nicht garantiert. Das ist auch noch ein Kritikpunkt.

Alles in allem sind wir aber froh, dass wir die Aarhus-Konvention doch jetzt endlich rati­fizieren, und wir sind auch froh, dass dieses Umweltinformationsgesetz entstanden ist, und wir werden natürlich zustimmen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

14.41

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, Sie haben das Wort. – Bitte.

 


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